SwissHoldings, der branchenübergreifende Wirtschaftsverband der multinationalen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, verurteilt Zwangsarbeit deutlich. Die von der Motion vorgeschlagenen Mittel sind in den Augen des Verbandes hingegen nicht geeingnet, dagegen vorzugehen.

Entsprechend bittet Sie SwissHoldings, die Vorlage abzulehnen.

Kurzposition
Die Wirtschaft teilt die Anliegen von Ständerat Carlo Sommaruga und verurteilt Zwangsarbeit klar.

  1. Ein unilaterales Einfuhrverbot ist aus Sicht der Wirtschaft jedoch weder zielführend noch praktisch umsetzbar.
  2. Die Lösung muss vielmehr international abgestimmt erfolgen. Dazu soll die Schweiz ihre Bemühungen auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) weiterverfolgen und ausbauen.
  3. Die Wirtschaft empfiehlt die Ablehnung der Motion gemäss Antrag des Bundesrates.

 

Ausführliche Begründung

  1. Aus Sicht von SwissHoldings sollen die Arbeiten zur Abschaffung der moderne Sklaverei und Menschenhandel koordiniert auf internationaler Ebene angegangen werden. Die ILO bietet hier eine wichtiges Forum, in dem Vertretungen der Regierungen, der Arbeitgeberseite und der Gewerkschaften eng zusammenarbeiten. Mit der Verabschiedung der UN Entwicklungsagenda 2030 wurden die entsprechenden Bemühungen nochmals verstärkt.

Die ILO-Kernarbeitsnormen verbieten Zwangsarbeit und Kinderarbeit. Diese Kernkonventionen wurden von der ILO als grundlegende und für alle Mitglieder verpflichtende Standards deklariert. Die Schweiz hat alle acht Konventionen unterzeichnet. Die ILO verabschiedet nicht nur normativ die Richtlinien für das internationale Arbeitsrecht, sondern ist gleichzeitig auch in der technischen Zusammenarbeit engagiert. Sie arbeitet hierbei eng mit den Vertretungen der Regierungen, der Arbeitgeberseite und der Gewerkschaften zusammen. Mit der Verabschiedung der UN Agenda 2030 hat die Organisation ihre Bemühungen im Bereich Zwangsarbeit weiter verstärkt. Denn im Unterziel 8.7 der Entwicklungsagenda 2030 verlangt sie «sofortige und wirksame Massnahmen […], um Zwangsarbeit abzuschaffen [und] moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden». Aus Sicht von SwissHoldings bietet dieses Forum eine wichtige Gelegenheit, das öffentliche Bewusstsein für die Problematik zu stärken, um die Bekämpfung der modernen Sklaverei auf internationaler Ebene voranzubringen.

  1. Darüber hinaus hat die Schweiz in zwei Aktionsplänen («Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte» sowie CSR Positionspapier des Bundesrates) in den letzten Jahren wichtige Ansätze entwickelt, um die Schweizer Firmen bei ihren Sorgfaltsprüfungsprozessen in den internationalen Wertschöpfungsketten zu unterstützen. Diese setzen auf ein vielschichtiges Massnahmenpaket, welches der Komplexität der Herausforderungen angesichts der stark verzweigten, globalen Wertschöpfungsketten gerecht wird. Die von der Motion geforderte lückenlose Kontrolle sämtlicher Lieferanten zu jeder Zeit geht hingegen über das von der UN verabschiedete Rahmenwerk von Prof. John Ruggie hinaus und ist in dieser Form nicht praktikabel.

Prof. John Ruggie hat in seinem Rahmenwerk im Jahr 2011 einen wichtigen Konsens zwischen den Staaten, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft errungen und einen Ansatz definiert, wie die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards entlang der weltweiten Wertschöpfungskette verbessert werden kann. Er setzte dabei auf einen risikobasierten Ansatz, welcher derzeit von der Staaten und Unternehmen weltweit im Rahmen von Aktionsplänen umgesetzt wird. Die von der Motion geforderte absolute lückenlose Kontrolle sämtlicher Lieferanten zu jeder Zeit geht über die aktuell international erwartete menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung hinaus und wendet sich von diesem Ansatz ab. Aus Sicht des Verbandes soll die Schweiz jedoch an diesem weltweit koordinierten Ansatz festhalten, welcher derzeit auch im Rahmen der Implementierung des indirekten Gegenvorschlages zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) konkretisiert wird.

  1. Die Überprüfung eines solch absoluten Verbotes ist aus Sicht der Bundesverwaltung technisch nicht umsetzbar und führt zu hohen Rechtsunsicherheiten für die Unternehmen am Standort Schweiz.

Das vorgeschlagene System würde dazu führen, dass jede Meldung von Dritten eine Untersuchung und damit möglicherweise einer Blockierung der Ware an der Grenze bedeutet. Dies bringt für Unternehmen deren Einfuhr oder Vorleistungen davon aus Risikogebieten stammen, hoher Rechtsunsicherheit. Vielen Firmen hätten angesichts dieses Risikos letztlich keine andere Wahl, als ganz auf Einfuhren aus gewissen Staaten oder Regionen zu verzichten. Dies dürfte sich nachteilig auf die Situation vor Ort auswirken. Hinzukommt, dass die geforderte Überprüfung, gemäss Stellungnahme des Bundesrates, nicht umsetzbar ist: «Die Überprüfung der Produktionsbedingungen im Ausland und somit der Einhaltung des Verbots von Zwangsarbeit kann durch die Bundesverwaltung nicht gewährleistet werden. Sie verfügt nicht über die Mittel und Möglichkeiten, jedes eingeführte Produkt sowie seine einzelner Komponenten lückenlos zurückzuverfolgen.»

  1. Ein absolutes Importverbot ist gemäss WTO-Recht grundsätzlich verboten, denn es zählt zu einschneidenden handelsbeschränkenden Massnahmen. Es ist zweifelhaft, ob das von der Motion geforderte Importverbot unter den im WTO-Recht vorgesehenen Ausnahmeklauseln gerechtfertigt werden könnte.

Die Schweiz kann ein Importverbot nicht einseitig umsetzen. Zielführender ist ein international abgestimmter Ansatz im Rahmen der ILO, die Massnahmen zur Bekämpfung der Zwangsarbeit festlegen kann.

 

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