Company Law

Volk und Kantone haben am 3. März 2013 der Minder-Initiative und damit einer neuen Verfassungsbestimmung (Art. 95 Abs. 3 BV) zugestimmt. Der Bundesrat wird verpflichtet, innerhalb eines Jahres seit Annahme der Initiative die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Mit der in die Anhörung gegebenen Verordnung «gegen die Abzockerei» (VgdA) sollen diese Ausführungsbestimmungen geschaffen werden.

Der Verordnungsentwurf hält sich richtigerweise eng an den Wortlaut der neuen Verfassungsbestimmung. Er bemüht sich, deren Bestimmungen grundsätzlich in einer Art und Weise umzusetzen, die einerseits den Zielsetzungen der Minder-Initiative gerecht wird und anderseits für die von den neuen Bestimmungen betroffenen Unternehmen und Vorsorgeinrichtungen praktikabel ist.

 

Stellungnahme im Wortlaut (PDF)

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