Das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien (CEPA) hält fest, dass nur nachhaltiges Palmöl von den Zollkonzessionen der Schweiz profitieren kann. Die Verordnung setzt die entsprechende Bestimmung des CEPA um.

Position von SwissHoldings:

  • Wir unterstützen die Bestrebungen des Bundesrates, das Freihandelsnetz der Schweiz auszubauen und begrüssen das Abkommen mit Indonesien explizit.
  • Der Verband unterstützt die Verknüpfung von verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien bezüglich Palmöl mit den Präferenzbestimmungen für die Einfuhr, um über das Abkommen Anreize für eine noch stärker nachhaltig ausgerichtete Palmölproduktion in Indonesien zu schaffen.
  • Der Verweis der Verordnung auf bereits am Markt für Palmöl bestehende, gut etablierte Nachhaltigkeitsstandards wird positiv bewertet und als praktikabel eingestuft. Es ist sinnvoll, dass die Schweiz sich entschieden hat, kein eigenes, paralleles Kontrollsystem aufzubauen.

Die Kriterien für die Erfüllung des Nachhaltigkeitsnachweises sind spezifisch für die konkrete Ausgangslage bezüglich Palmölproduktion in Indonesien entwickelt worden. Im Hinblick auf etwaige Bestrebungen, Präferenz-Zollansätze in Verbindung mit Nachhaltigkeitskriterien in weiteren Handelsabkommen zu verankern, gilt es, diese jeweils bezüglich der konkreten bilateralen Situation neu zu beurteilen und zu definieren.

 

A/ Allgemeine Position

Freihandelsabkommen (FHA) sind für Schweizer Unternehmen von grosser Bedeutung, da ein entscheidender Teil des Umsatzes im Ausland erzielt wird und so ein möglichst hindernisloser Zugang zu wichtigen Märkten zentral ist. Dies gilt insbesondere für das Abkommen mit Indonesien, einer stark wachsenden Volkswirtschaft. Der Verband begrüsst den Abschluss des Abkommens, nimmt das Abstimmungsergebnis erfreut zur Kenntnis und unterstützt ganz generell die Strategie des Bundesrates, das Netz an Freihandelsabkommen laufend zu erweitern und zu modernisieren.

Die Schweiz hat Indonesien im CEPA moderate Zugeständnisse für Palmöl gewährt. Diese Zugeständnisse sind im Abkommen an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Insbesondere muss das präferenziell importierte Palmöl die Nachhaltigkeitsziele für die Bewirtschaftung des Pflanzenölsektors erfüllen. Der Verordnungsentwurf, welcher die diesbezüglichen unter Kapitel 8.10 des Abkommens definierten Nachhaltigkeitskriterien konkretisiert, wird von SwissHoldings positiv beurteilt. Die Bestimmungen sind für den Handel mit Palmöl praktikabel und zielführend.

Es ist zwar ein Novum in der Handelspolitik der Schweiz, dass im Rahmen eines Freihandelsabkommens verbindliche Nachhaltigkeitskriterien mit dem präferenzbegünstigten Zoll für einzelne Produkteklassen verknüpft werden. Gleichwohl weist SwissHoldings darauf hin, dass die Schweiz schon länger Bestrebungen kennt, Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Vetragspraxis für die Freihandelsabkommen zu integrieren. Bereits im Jahr 2010 wurde das erste Modellkapitel zu Handel und nachhaltige Entwicklung in FHA von der Schweiz und ihren EFTA-Partnern entwickelt. Die Vorgaben dieses Kapitels kommen für alle in einem Freihandelsabkommen abgedeckten Sektoren zur Anwendung. Zudem wirken auch die Aktionspläne des Bundesrates im Bereich der Nachhaltigkeit unterstützend. Dieser ganzheitliche Ansatz hat sich als wirkungsvoll erwiesen, um auch grundsätzlich Aspekte der Nachhaltigkeit zu fördern, so dass alle Partner von den Vorteilen des Handels profitieren können.

 

B/ Position zu spezifischen Punkten

  1. Abstützung auf bereits etablierte Zertifizierungssysteme
    SwissHoldings begrüsst, dass sich die Vorlage auf bereits am Markt für Palmöl existierende Zertifizierungssysteme abstützt. Es wäre nicht zielführend gewesen, wenn der Staat eigene Kontrollregimes aufgebaut hätte. Die Nutzung bereits etablierter und von Schweizer Unternehmen breit angewandter Nachhaltigkeitsstandards sichert die Praktikabilität der neuen Bestimmung und lässt den bürokratischen Mehraufwand für die Unternehmen bei der Anwendung des Freihandelsabkommens geringhalten.
  2. Prozess zur Auswahl und Aktualisierung der zugelassenen Zertifizierungssysteme
    SwissHoldings begrüsst, dass die betroffenen Branchen und weitere relevante Akteure eng in den Selektionsprozess zur Auswahl der zugelassenen Zertifizierungssysteme eingebunden worden sind. Die im Rahmen dieses Prozesses zur Anwendung kommenden Kriterien «Gute Gouvernanz, Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Ware» unterstützt der Verband in Bezug auf den Sektor der Palmölproduktion. Zudem wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass das SECO regelmässig die in Zusammenarbeit mit dem BAFU zugelassenen Zertifizierungssysteme auf ihre Eignung, die Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele für Palmöl gemäss CEPA zu zertifizieren, überprüfen wird – wobei gegebenenfalls auch neue Zertifizierungssysteme in die Liste aufgenommen werden können. Dadurch wird die kontinuierliche Weiterentwicklung des Ansatzes sichergestellt und die Glaubwürdigkeit des Mechanismus auch insgesamt gestärkt.
  3. Anwendbarkeit der Bestimmungen für den Nachhaltigkeitsnachweis
    Die in der Verordnung vorgeschlagenen und zur Anwendung kommenden Kriterien zur Bestimmung des Nachhaltigkeitsnachweis für die im CEPA gewährten Marktkonzessionen sind spezifisch für den Sektor der Palmölproduktion entwickelt worden und damit nicht‐reziproker Natur. Der Markt für indonesisches Palmöl soll erweitert und gleichzeitig eine Entwicklung in eine nachhaltigere Richtung gezielt gefördert werden. Im Hinblick auf etwaige Bestrebungen, Präferenz-Zollansätze in Verbindung mit Nachhaltigkeitskriterien in weiteren Handelsabkommen zu verankern, gilt es, diese jeweils bezüglich der konkreten Situation in den Märkten vor Ort neu zu beurteilen und zu definieren. Zudem soll sich der Einbezug der Stakeholder künftig noch stärker an Kriterien wie Felderfahrung, Repräsentativität und Gouvernanz orientieren.

Download Stellungnahme [pdf]

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