Wir begrüssen die Einführung der Tonnagesteuer auf Seeschiffen, die einen strategisch wichtigen Wirtschaftssektor der Schweiz und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Landes erhält und fördert. Durch die Einführung der Tonnagesteuer stellt sich die Schweiz hinsichtlich der Besteuerung von Schifffahrtsaktivitäten auf die gleiche Ebene wie Konkurrenzstandorte[1] und stärkt die Standortattraktivität sehr gezielt in einem hochmobilen und kompetitiven Sektor. Die Einführung der Tonnagesteuer in der Schweiz stünde auch im Einklang mit den Leitlinien der Europäischen Union (EU). Im Hinblick auf das Digitalbesteuerungsprojekt der OECD, dass in Säule 2 globale Mindestbesteuerungsvorgaben einführen wird, ist die Einführung einer Tonnagesteuer ebenfalls gewinnbringend. Denn die Regeln der Säule 2 dürften die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erheblich beeinträchtigen (derzeit wird ein Satz von 15% oder mehr diskutiert). Für die Tonnagesteuer werden die neuen globalen Regeln der OECD voraussichtlich eine Ausnahme vorsehen. Somit müssen sich Staaten, die eine Tonnagesteuer vorsehen, nicht an die globalen Mindestbesteuerungsvorgaben halten. Dies führt dazu, dass im globalen Schiffsfrachtverkehr Staaten mit einer Tonnagesteuer steuerlich attraktiver sein werden, als solche ohne. Die Schweiz hat daher faktisch gar keine andere Wahl als eine solche Steuer einzuführen und gleich lange Spiesse mit dem Ausland zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu sichern.

Die Vorlage würde

  • der Hochseeschifffahrt als strategisch wichtiger Wirtschaftssektor Rechnung tragen sowie einen Beitrag zum Erhalt der Schweizer Hochseeflotte und somit zur Versorgungssicherheit leisten.
  • der Umwelt Rechnung tragen, indem Umweltkriterien[2] für die Steuerbelastung gemäss Vorentwurf massgeblich sind. Damit nimmt die Vorlage aktuelle Entwicklungen in der International Maritime Organization (IMO) – eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen – auf, mit dem Ziel, Treibhausgasemissionen zu senken. Zusätzliche stärkere Anreize in Form von ökologischen Kriterien wie bspw. Abwasser- und Ballastwasserbehandlung oder Lärmminderung, wären zu begrüssen.
  • Unsicherheiten beseitigen, was für die Standortwahl eines Unternehmens sehr oft ausschlaggebend ist. Somit kann mittels der Tonnagesteuer die Steuerbelastung –unabhängig vom Jahresendgewinn sowie von konjunkturellen Schwankungen – leicht bestimmt und genau vorausgeplant werden. Dabei wird der Gewinn pauschal mittels Bemessung der gewerblich nutzbaren Transportkapazität (Nettotonnage) einer Flotte ermittelt.

Wichtig festzuhalten ist zudem, dass die Bestimmungen so praktikabel wie möglich ausgestaltet werden sollten, damit das anvisierte Standortziel erreicht wird. Weiter sollte die gesetzliche Formulierung flexibel ausgestaltet sein, damit der in den EU-Leitlinien abgesteckte Anwendungsbereich auch in der Schweiz ganz ausgeschöpft werden kann[3].

Für technische Anpassungen der Vorlage an die spezifischen wirtschaftlichen Bedingungen der betroffenen Branche verweisen wir auf die Stellungnahme der Swiss Shipowners Association, die von SwissHoldings unterstützt wird.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und stehen Ihnen für allfällige weitere Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung.

Fussnoten
[1]     Nahezu alle namhaften Schifffahrtsnationen haben eine Tonnagesteuer implementiert. Dieses Modell kennen neben 21 EU-Staaten auch etwa das Vereinigte Königreich, Norwegen, die USA, China, Indien, Japan, Südkorea und Südafrika. Wichtige Schifffahrtsstaaten, die keine Tonnagesteuer kennen, bieten stattdessen alternative Steuerregimes an (so bspw. Singapur). Im internationalen Vergleich haben Schifffahrtsunternehmen in der Schweiz damit aktuell einen steuerlichen Wettbewerbsnachteil.
[2]        Bspw. verwendete Brennstoffe, schädliche Luftemissionen.
[3]     Bspw. der Einbezug der Vermietung des blossen Schiffs (Bareboat), Tätigkeiten des technischen Managements sowie des Crew-Managements.

Download Stellungnahme [pdf]

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