SwissHoldings, der Verband der Industrie- und Dienstleistungsunternehmen in der Schweiz, umfasst 61 Mitgliedunternehmen, die mehrheitlich an der SIX Swiss Exchange kotiert sind. Die börsenkotierten Mitglieder unseres Verbands machen zusammen ca. 69 Prozent der gesamten Börsenkapitalisierung aus. Wir danken Ihnen für die Einladung im Rahmen der obengenannten Vernehmlassung Stellung zu nehmen. Gerne äussern wir uns dazu wie folgt:

SwissHoldings lehnt eine Unterstellung des Erwerbs von strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller mit Bewilligungspflicht analog zu derjenigen beim Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland klar ab:

Eine solche Unterstellung würde einen massiven Eingriff in die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit darstellen. Möchte man diesen überhaupt in Kauf nehmen, müssten zumindest die Kriterien der Geeignetheit und der Erforderlichkeit erfüllt sein. Beides ist nicht gegeben. Investoren haben unabhängig von ihrer Nationalität ein wirtschaftliches Interesse daran, möglichst viel Strom bedarfsgerecht zu produzieren. Auch ist darauf hinzuweisen, dass der heute geltende Rechtsrahmen im Energiesektor Mechanismen vorsieht, die zielführender sind.

Schliesslich ist zu betonen, dass die vorgeschlagene Massnahme neben dem Eingriff in die verfassungsmässigen Rechte diverse weitere sehr problematische negative Effekte mit sich bringt. Einer davon besteht darin, dass damit zu rechnen ist, dass Investoren, die beabsichtigen Restriktionen mit einem Lex Koller-Abschlag auf den Anlagewert quittieren würden. Der Wert der Energieinfrastrukturen würde wegen der kleineren Anzahl in Frage kommender Investoren sinken und letztlich ginge dies zu Lasten der öffentlichen Hand, welche die Energieunternehmen grossmehrheitlich besitzen. Weiter ist es zum Beispiel auch wahrscheinlich, dass internationale Kooperationen behindert oder verhindert würden.

Download Stellungnahme [pdf]

 

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