Die entsprechende Botschaft zur Genehmigung des Protokolls wird er noch in diesem Jahr zuhanden des Parlaments verabschieden. Im Hinblick auf die anzustrebende Äquivalenz zu den EU-Regelungen ist es darüber hinaus erfreulich, dass die Staatspolitische Kommission des Ständerats das Datenschutzgesetz prioritär behandeln will und dazu eine zusätzliche Sitzung festgesetzt hat.

SwissHoldings begrüsst sowohl den Entscheid der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S), die Datenschutzrevision vordringlich zu beraten, wie auch den Entscheid des Bundesrats vom 30. Oktober 2019, die modernisierte Datenschutzkonvention des Europarates zu unterzeichnen und noch in diesem Jahr eine Ratifikationsbotschaft vorzulegen. Unsere Unternehmen sind auf einen baldigen Abschluss der Datenschutzrevision angewiesen. Eine weitere Verzögerung der parlamentarischen Beratung wäre für unseren Standort schädlich.

Die Entscheide des Bundesrats und der SPK-S verdeutlichen, dass beide bereit sind, ein starkes Zeichen für die Anpassung des schweizerischen Datenschutzrechts an die internationalen Standards zu setzen.

SwissHoldings hat in diesem Zusammenhang auch das erstmals im Juni 2019 veröffentlichte Faktenpapier «Fragen & Antworten zur modernisierten Datenschutzkonvention 108 des Europarats und zur EU-Datenschutzäquivalenz» entsprechend nachgeführt und in der «Rev. 2019-10.2, 31.10.2019» veröffentlicht.

Das Dokument ist abrufbar unter: https://swissholdings.ch/dossier-datenschutzrevision.

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