Taxation

Die Evaluation der bestehenden Regelung zur Gewährung von Steuererleichterungen durch den Bund hat ergeben, dass aufgrund der gewährten Steuererleichterungen zahlreiche Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen geschaffen werden konnten. Für die betroffenen Regionen sind die Arbeitsplätze und die damit verbundene Wertschöpfung bedeutsam. Wegzüge von Unternehmen nach Ablauf der Erleichterungen konnten keine beobachtet werden. Die Gewährung von Steuererleichterungen ist damit ein wirksames Instrument für wirtschaftlich benachteiligte Regionen und sollte unbedingt weitergeführt werden.

Steuererleichterungen zur Förderung wirtschaftlich benachteiligter Regionen sind ein international akzeptiertes Instrument. Beispielsweise gewähren neun EU-Staaten solche Entlastungen, darunter auch Deutschland, Frankreich und Italien. Unter dem EU-Beihilferecht müssen staatliche Beihilfen wie Steuererleichterungen transparent sein, d.h. Höhe und prozentualer Umfang müssen im Einzelfall bestimmbar und im Voraus festgelegt sein. Deutlich wichtiger als die Regelung der EU werden für die Schweiz die im September dieses Jahres von der OECD zu publizierenden Vorgaben zu Steuererleichterungen sein. Die OECD prüft die Gewährung von Steuererleichterungen derzeit im Rahmen des Projekts Base Erosion an Profit Shifting (BEPS). Die Untersuchung erfolgt im Rahmen der Action 5 (Counter harmful tax practices more effectively, taking into account transparency and substance). Wie auf EU-Ebene dürften die OECD-Vorgaben Verschärfungen im Transparenzbereich beinhalten. Ferner ist damit zu rechnen, dass Steuererleichterungen nur noch gewährt werden dürfen, wenn in Zusammenhang mit dem Steuervorteil genügend Substanz, beispielsweise in Form von Arbeitsplätzen, geschaffen wird. Einen wichtigen Vorentscheid hat die OECD bereits Anfang 2014 getroffen und beschlossen, Steuererleichterungen nur noch unter dem Blickwinkel der Privilegierung passiver Erträge aus mobilen Wirtschaftsgütern zu untersuchen.

Damit stehen Steuererleichterungen auch von internationaler Seite keine unüberwindbaren Hindernisse entgegen. Der Einhaltung von Transparenz- und Substanzanforderungen wird allerdings künftig höheres Gewicht zukommen. SwissHoldings plädiert dafür, dass die Schweiz die anstehenden Transparenz- und Substanzvorgaben der OECD strikt einhält. Demgegenüber sollten die Beihilfevorgaben der EU – wie im Bereich der Unternehmensbesteuerung (Joint Statement CH-EU vom 14.10.2014) – bloss als Richtschnur betrachtet und nicht buchstabengetreu umgesetzt werden. Eine strikte Umsetzung der EU-Vorgaben könnte die Wirksamkeit von Steuererleichterungen beeinträchtigen. Dies gilt es unbedingt zu verhindern.

 

Stellungnahme im Wortlaut (PDF)

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