Die RASA-Initiative, die am 27. Oktober 2015 eingereicht wurde, verlangt die Aufhebung der vom Schweizer Stimmvolk am 9. Februar 2014 angenommenen Art. 121a und 197 Ziff. 11 der Bundesverfassung. Laut RASA-Initianten wurde das Volksbegehren lanciert zur Wahrung der bilateralen Verträge mit der EU, falls diese durch die Umsetzung von Art. 121a BV gefährdet würden. Mittlerweile hat das Parlament – innerhalb der von Art. 197 Ziff. 11 BV vorgegebenen Frist – die Umsetzung verabschiedet und zwar in einer Art und Weise, die die bilateralen Verträge nicht gefährdet. Der Hauptgrund der RASA-Initiative ist damit hinfällig geworden und entsprechend bedauern wir, dass die Initiative bisher noch nicht zurückgezogen worden ist. Es ist zu hoffen, dass dieser Schritt von den Initianten noch gemacht wird. Gerade mit Blick auf die Zielsetzung der Initianten, die bilateralen Verträge möglichst wahren zu wollen, erscheint es uns falsch, im jetzigen Zeitpunkt eine europapolitische Grundsatzabstimmung zu forcieren. Aus Schweizer Sicht haben wir nach unserer Beurteilung derzeit jedes Interesse, vorab zu beobachten, wie sich die Beziehungen zwischen Grossbritannien und der EU weiterentwickeln (Brexit-Verhandlungen) und Grundsatzabstimmungen zur Ausgestaltung des künftigen Verhältnisses der Schweiz und der EU erst im Lichte dieser zusätzlichen Erkenntnisse abzuhalten.

Die Stellungnahme im Wortlaut (PDF)

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