Company Law, Press releases

Der Nationalrat hat gestern spätabends nur knapp grünes Licht für die Motion Dividendenverbot bei Kurzarbeit gegeben. Der Ständerat lehnte die Motion diesen Nachmittag nun deutlich ab. Dividendenausschüttungen werden somit auch weiterhin nicht mit der Kurzarbeitsentschädigung verknüpft. Mit seinem heutigen Entscheid stimmte der Ständerat mit der Position von SwissHoldings und dem Bundesrat überein, welche die Motion ebenfalls klar abgelehnt haben.

SwissHoldings hat sich bereits im Vorfeld der ausserordentlichen Session dezidiert gegen zusätzliche Einschränkungen bei den Dividendenausschüttungen unserer Unternehmen ausgesprochen und die Motion der SGK-NR (20.3164), die ein Verbot von Dividendenausschüttungen bei Kurzarbeit verlangte, abgelehnt. Für die ausführliche Begründung unserer ablehnenden Position beachten Sie bitte die gestern veröffentlichte Eingabe von SwissHoldings an den Ständerat. Auch der Bundesrat lehnte die Motion ab. Er wies namentlich darauf hin, dass eine Annahme sowohl für unseren Arbeitsmarkt als auch für unsere Wirtschaft verheerende Folgen hätte.

Ständerat zieht die Reissleine

Im Nationalrat fand das Anliegen gestern nur eine knappe Mehrheit. Der Ständerat lehnte sie heute nun mit 31 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung klar ab. Damit ist die Motion definitiv vom Tisch, d.h. Unternehmen können auch weiterhin ohne zusätzliche Einschränkungen Dividenden ausschütten, wenn sie Kurzarbeitsentschädigung beziehen. SwissHoldings begrüsst diesen heutigen Entscheid.

Unternehmen können weiter über Dividendenausschüttungen frei entscheiden

Unsere Unternehmen sind sich bewusst, dass wir uns in einer schwierigen Situation befinden und alle ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten müssen. Es liegt an unseren Unternehmen, einen wohlüberlegten Entscheid zur Dividendenausschüttung zu fällen. Ein Dividendenverbot, wie es die Motion verlangte, wäre ein überschiessender Eingriff gewesen. Um auch zukünftig Arbeitsplätze sichern zu können, müssen unsere Unternehmen über genügend Handlungsspielraum verfügen, welcher bei pauschalen Einschränkungen nicht mehr gegeben wäre.

Für Auskünfte:

Dr. Manuela Baeriswyl │ Leiterin Recht │ 078 835 17 57
Pascal Nussbaum │ Leiter Kommunikation & Public Affairs │ 079 798 52 40

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