economiesuisse und SwissHoldings haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Säule 1 der OECD/G20-Steuerreform eingereicht. Die Unternehmen verlangen, dass die nach wie vor offene Abgrenzung, wer überhaupt betroffen ist, einfach und nachvollziehbar definiert wird. Auch soll die Verschiebung der Gewinnsteuer in die Marktstaaten moderat ausfallen. Die ökonomische Substanz und Wertschöpfung am Ort der Ansässigkeit ist angemessen zu berücksichtigen. Schliesslich muss ein enormer administrativer Zusatzaufwand vermieden werden. Diesbezüglich schlagen economiesuisse und SwissHoldings eine Reihe konkreter Vereinfachungen vor.

 

Kurzposition

Der Zeitplan, den die G20 der OECD vorgibt, ist sehr ambitioniert. Bis Ende 2020 soll eine konsensbasierte Lösung unter 135 Ländern beschlossen sein. Gleichzeitig sind die zur Vernehmlassung vorgelegten Massnahmen noch erstaunlich unkonkret. Zu den zentralen Punkten des anvisierten neuen Konzepts finden sich im Konsultationspapier weniger Lösungen als Fragen. Diese sollen von interessierten Kreisen beantwortet werden. Unklar ist etwa noch immer, welche Unternehmen überhaupt betroffen sind. Hier muss die OECD rasch eine ökonomisch nachvollziehbare und unter den beteiligten Staaten nachhaltig konsensfähige Lösung finden.

Für die Schweiz wichtig ist, dass die Verschiebung der Gewinnbesteuerung in die Marktstaaten moderat ausfällt. Die Wertschöpfung basiert ganz entscheidend auf Aktivitäten wie Forschung & Entwicklung, Finanzierung und Produktion durch die Beschäftigten am Ort der Ansässigkeit. Dieser ökonomischen Tatsache muss auch in einer künftigen internationalen Gewinnsteueraufteilung angemessen Rechnung getragen werden. Die Konsumbesteuerung fällt mit der Mehrwertsteuer bereits heute zu 100 Prozent dem Marktstaat zu.

Mit dem vorgesehenen Paradigmenwechsel einer weltweiten Steuerpflicht droht ein enormer administrativer Zusatzaufwand für international tätige Firmen. Vereinfachungen sind deshalb zwingend. In enger Zusammenarbeit mit SwissHoldings schlägt economiesuisse in der Stellungnahme zahlreiche konkrete Vereinfachungen vor.

Zwingend ist aus Sicht der Wirtschaft schliesslich, dass die OECD eine fundierte Folgenabschätzung vorlegt. Vor allfälligen Entscheiden muss abgeschätzt werden, was die Konsequenzen für die Steuereinnahmen einzelner Staaten, für Investitionen und Wachstum der internationalen Wirtschaft sind. Das ist eine notwendige Vorbedingung für eine transparente öffentliche Diskussion sowie einen sachlich begründeten Entscheid der beteiligten Staaten.

 

Zum Download (pdf) der ausführlichen Stellungnahme von economiesuisse und SwissHoldings.

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