SwissHoldings hat den Entwurf eines Institutionellen Abkommens Schweiz – EU (InstA) geprüft und nimmt dazu folgende Haltung ein:

Die Mitgliedfirmen von SwissHoldings wollen ein InstA, das gegenüber dem heutigen schwierigen Umfeld klare Spielregeln und deutlich erhöhte Rechtssicherheit bringt. Es normalisiert die Beziehungen zum bedeutendsten Wirtschaftspartner und den Nachbarstaaten der Schweiz und überwindet bestehende Barragen, namentlich betreffend Erhalt und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs. Insbesondere würde ein InstA die wegen der akut unsicheren Situation um die Börsenäquivalenz zumindest kurz bis mittelfristig bestehende Gefährdung des für die Grossunternehmen sehr wichtigen Finanzplatzes und dessen autonomer Finanzregulierung aufheben.

Die Unternehmen sind zudem darauf angewiesen, über die sich eventuell aus einer künftigen Aufdatierung ergebenden Änderungen rechtzeitig vor Inkrafttreten informiert zu sein. Der demokratisch abgestützte Aufdatierungsprozess gibt den Mitgliedfirmen in dieser Hinsicht genügend zeitliche Flexibilität, um künftige Entwicklungen aktiv gestalten zu können.

Es wäre jedoch – insbesondere für eine bessere Akzeptanz im politischen Prozess – wünschenswert, wenn weitere Klärungen des Bundesrats zum Aufdatierungs-, Streitschlichtungs- und Kündigungsmechanismus, zu möglichen Ausgleichsmassnahmen sowie zu den Auswirkungen der Beihilfebestimmungen, insbesondere auf die Steuerregime von Bund und Kantonen, erfolgten.

Nach Abwägung der Chancen und Risiken eines InstA stimmt SwissHoldings dem Entwurf für ein Institu-tionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, wie es vom Bundesrat am 16. Januar 2019 zur Konsultation gestellt wurde, als wichtiges Element der künftigen Gestaltung der nachbarlichen Beziehungen grundsätzlich zu.

Es ist davon auszugehen, dass sich der Abschluss des InstA für die Unternehmen in verschiedener Weise positiv auswirken wird. Die bestehenden Marktzugangsabkommen lassen sich konsolidieren und weiterentwickeln und neue Marktzugangsabkommen können wieder abgeschlossen werden. Dasselbe gilt für andere bilaterale Abkommen und Kooperationen. Die Schweiz kann bei der künftigen Weiterentwicklung von relevantem EU-Recht verstärkt mitreden. Auch wenn noch nicht alles geklärt ist, wird die Rechtssicherheit markant erhöht, indem Differenzen in Zukunft geordnet bereinigt werden können, genügende Übergangsfristen bei Veränderungen bestehen und Druckmassnahmen der EU einem Rechtsregime unterliegen. Mit der Beruhigung der Nachbarschaftsverhältnisse ist auch davon auszugehen, dass anstehende Äquivalenzverfahren, namentlich die kritischen Börsenäquivalenz und Datenschutzäquivalenz, gradliniger verlaufen und damit die Wirtschaft stärken.

Die Beziehungen zur EU werden künftig durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, geopolitische Veränderungen, Auswirkungen der Umweltparameter, der digitalen Transformation und die aktuellen Herausforderungen an den Multilateralismus zumindest ebenso nachhaltig geprägt werden, möglicherweise zuungunsten der Schweiz. Ein Zuwarten wäre deshalb riskant.

Komplexe Fragestellungen

Dem steht jedoch gegenüber, dass das InstA als Rahmenabkommen einer Vielzahl von komplexen künftigen Situationen angemessen gerecht werden soll. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn weitere Klärungen des Bundesrats zum Aufdatierungs-, Streitschlichtungs- (dort vor allem auch zum Zusammenspiel von Schiedsgericht und EuGH und bei Volksabstimmungen) und Kündigungsmechanismus (Verhältnismässigkeitserfordernis), zu möglichen Ausgleichsmassnahmen sowie zu den Auswirkungen der Beihilfebestimmungen für eine bessere Akzeptanz im politischen Prozess sorgen könnten.

In seiner Botschaft an die Räte soll der Bundesrat insbesondere klären, dass er nicht beabsichtigt, den dem InstA angefügten «Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses nach Artikel 29 des am 22. Juli 1972 in Brüssel abgeschlossenen Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft» unmittelbar zusammen mit dem InstA zu fassen, sondern nur allenfalls nach eingehender späterer Konsultation der betroffenen Kreise zu einem Zeitpunkt und in einer Form, die die Interessen der betroffenen staatlichen und privaten Akteure angemessen berücksichtigt.

Er soll auch präzisieren, welche steuerlichen Auswirkungen sich aus einer sektoriellen Beihilfenkontrolle bzw. einer Neuverhandlung des Freihandelsabkommens Schweiz-EU ergeben können. Ferner wäre es wünschenswert, in Anlehnung an die 2009 gegenüber Irland abgegebene Deklaration eine Klärung zu erreichen, dass sich unmittelbar mit dem Abschluss des Institutionellen Abkommens keine Eingriffe in die steuerlichen Kompetenzen von Bund und Kantonen ergeben.

Download Stellungnahme (PDF)

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *