Der Bundesrat gab heute seinen Entscheid bekannt, das Institutionelle Rahmenabkommen nicht zu unterschreiben und die Verhandlungen mit der EU zu beenden. SwissHoldings nimmt von diesem Entscheid Kenntnis. Wir bedauern, dass keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte. Unsere Mitglieder sind auf geregelte Beziehungen mit der EU und einen möglichst ungehinderten Zugang zum EU-Binnenmarkt angewiesen. Der Verband begrüsst, dass die Regierung sich dafür einsetzen wird, dass der bilaterale Weg im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU weitergeführt werden kann und dass sie dazu den politischen Dialog mit der EU aufnehmen wird.

Die Verhandlungen für das Institutionelle Rahmenabkommen (InstA) haben im Mai 2014 begonnen. Seit Ende 2018 liegt ein Vertragsentwurf auf dem Tisch. Nach einer innenpolitischen Konsultation hat der Bundesrat im November 2020 offiziell die Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen und hierbei sein Anliegen für Klarstellungen bezüglich des Vertragswerkes in den drei für ihn kritischen Bereichen «staatliche Beihilfen», «Lohnschutz» und «Unionsbürgerrichtlinie» bekräftigt. Diese verbleibenden Differenzen konnten auch nicht im Rahmen der am 23. April 2021 erfolgten Direktgespräche von Bundespräsident Parmelin mit der EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen ausgeräumt werden.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Resultat der Verhandlungen über das Rahmenabkommen einer Gesamtevaluation unterzogen. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass zwischen der Schweiz und der EU in zentralen Bereichen dieses Abkommens weiterhin substantielle Differenzen bestehen. Die Bedingungen für einen Abschluss sind für ihn deshalb nicht gegeben.

Sicherung der bewährten Zusammenarbeit und des bilateralen Weges von zentraler Bedeutung
Geordnete und sichere Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz sind für beide Seiten von essentieller Bedeutung. Die Mitgliedsländer der EU bleiben auf absehbare Zeit äusserst wichtige Handelspartner der stark exportorientierten Schweizer Wirtschaft. Es muss deshalb vordringliches Ziel bleiben, dass der bilaterale Weg erfolgreich fortgesetzt werden kann. SwissHoldings begrüsst, dass der Bundesrat bestrebt ist, eine gemeinsame Agenda über die weitere Zusammenarbeit mit der EU zu entwickeln, um eine möglichst friktionslose Anwendung der bilateralen Verträge auch ohne Zustandekommen des InstA zu gewährleisten. In diesem Kontext wird auch für richtig befunden, dass der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt hat, in Zusammenarbeit mit den anderen Departementen die Möglichkeit von eigenständigen Anpassungen im nationalen Recht zu prüfen, mit dem Ziel, die bilateralen Beziehungen zu stabilisieren.

Aus Sicht des Verbandes gilt es zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zudem alle Möglichkeiten auszuschöpfen, welche die Schweiz unilateral zur Stärkung der Rahmenbedingungen umsetzen kann.

Für Auskünfte:
Denise Laufer │ Mitglied der Geschäftsleitung │ 076 407 02 48
Pascal Nussbaum │ Leiter Kommunikation & Public Affairs │ 079 798 52 40

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