Editorials, Taxation

Dr. Gabriel Rumo

Direktor
SwissHoldings

Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit wird bei der OECD in Paris an der Neuverteilung der Besteuerung von Unternehmensgewinnen gearbeitet. Der Fokus des Projekts liegt aber, entgegen seiner Bezeichnung, nicht auf den in Misskredit geratenen Digitalkonzernen (Google, Facebook etc.). Stattdessen sollen die Gewinne sämtlicher internationaler Unternehmen global «gerechter» verteilt werden. Gerecht bedeutet, dass anstelle des Staats der Leistungserbringung, jener des Absatzmarkts einen viel grösseren Anteil vom Steuerkuchen erhalten soll. Staaten wie die Schweiz, die ihre Steuereinnahmen stark in die Bildung und die gute Infrastruktur investieren, drohen zu den Verlierern dieses globalen Verteilkampfs zu werden. Bereits 2020 sollen die neuen Regeln verabschiedet werden.

Im Oktober 2015 präsentierte die OECD die Empfehlungen und Mindeststandards des BEPS-Projekts. Die Neuerungen führten bei internationalen Unternehmen zu erheblichen Anpassungen. Wichtige Neuerungen waren das Country-by-Country Reporting (länderbezogene Berichterstattung nach Massgabe der versteuerten Gewinne, des Personals etc.), das Verbot einer Vielzahl von Steuerregimes und die Anpassungen beim Transfer Pricing (z.B. der Fokus auf DEMPE-Funktionen bei Immaterialgüterrechten wie Marken- oder Patentrechten). Ziel der Neuerungen war die Besteuerung der Gewinne am Ort der Wertschöpfung d.h. am Ort, wo ein Unternehmen seine Gewinne erwirtschaftet und, wo dieses die für die Gewinnerzielung nötige Substanz und Funktionen aufweist. Die Schweiz als Kleinstaat mit wichtigen Wertschöpfungsfunktionen vieler internationaler Konzerne, gehört tendenziell zu den Gewinnern der BEPS-Neuerungen. Mit der Referendumsabstimmung am 19. Mai zur AHV- und Steuervorlage sollte die Schweiz den Grossteil der BEPS-Neuerungen gesetzlich verabschiedet haben.

Eine Aktion des BEPS-Projekts konnte im Oktober 2015 wegen fehlendem internationalem Konsens nicht abgeschlossen werden (Aktion 1: Die Besteuerung der digitalen Wirtschaft). Obwohl die Auswirkungen der zahlreichen BEPS-Neuerungen derzeit noch gar nicht vollumfänglich gemessen und untersucht werden können, macht sich in verschiedenen Staaten bereits Frustration breit. Entgegen der Hoffnungen vieler Staaten, haben die Neuerungen zu keiner Zunahme der Steuereinnahmen von Unternehmen, insbesondere von internationalen Konzernen geführt. Dies trifft hauptsächlich auf Staaten zu, die es versäumt haben, wichtige Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen umzusetzen (z.B. Frankreich oder Indien).

OECD schliesst erste Vernehmlassung ab

Im Februar/März 2019 hat die OECD respektive das breiter abgestützte «Inclusive Framework on BEPS» mit über 125 Mitgliedstaaten eine Vernehmlassung zu einer erneuten erheblichen Umgestaltung der internationalen Unternehmensbesteuerung durchgeführt (siehe Stellungnahme). Unter dem Begriff «Steuerliche Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft» wurden verschiedene Modelle zur Diskussion gestellt.

Die Modelle gehen in zwei Grundrichtungen: Die Modelle der ersten Grundrichtung (sog. 1. Säule) geben vor, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Unternehmen wegen der Digitalisierung in vielen Staaten gar nicht mehr mit Tochtergesellschaften operieren müssen, um am dortigen Markt aktiv zu sein und Gewinne erzielen zu können. Die Modelle wollen, dass internationale Konzerne – von denen die Schweiz namhafte Steuerzahlungen vereinnahmt – einen grösseren Teil ihrer Gewinne in den Ländern der Absatzmärkte versteuern. Während diese mehr erhalten, sollen jene Staaten weniger bekommen, in denen gemäss den 2015 verabschiedeten BEPS-Vorgaben die Wertschöpfung erfolgt. Die Modelle der zweiten Grundrichtung (sog. 2. Säule) wollen global Mindestbesteuerungs- und CFC-Vorgaben einführen, um den steuerlichen Wettbewerb einzuschränken.

Vorgesehene Umgestaltung der Unternehmensbesteuerung träfe die Schweiz massiv

Für die Schweiz und die Schweizer Konzerne sind die Modelle beider Grundrichtungen nachteilig und könnten zu einer substantiellen Erosion von Steuersubstrat führen. SwissHoldings hat deshalb zusammen mit economiesuisse eine umfassende Stellungnahme an die OECD verschickt, im Rahmen derer wir auf die zahlreichen Gefahren und Nachteile der verschiedenen Modelle hingewiesen haben. Auch an der öffentlichen Anhörung vom 13./14. März 2019 in Paris hat SwissHoldings teilgenommen. Viel diskutiert wurde in Paris insbesondere der Vorschlag von Johnson & Johnson, der massive Umverteilung zugunsten von Absatzmärkten haben könnte.

Die in Diskussion stehenden Vorschläge sind noch nicht ausgereift

SwissHoldings ist der Ansicht, dass auch die neuen Besteuerungsregeln so auszugestalten sind, dass die Gewinnbesteuerung weitestgehend am zentralen Wertschöpfungsstandort verbleibt. Staaten, die in Bildung und gute Rahmenbedingungen investieren, dürfen finanziell nicht demotiviert und bestraft werden. Absatzmärkte sollen dann einen grösseren Anteil des Gewinns zur Besteuerung erhalten, wenn sie den Nachweis erbringen, dass sie substantiell zur Wertschöpfung beigetragen haben. Die Mehrwertsteuer, welche an den Absatz anknüpft und die Gewinnsteuer, welche die Besteuerung mit der Wertschöpfung verbindet, dürfen nicht vermischt werden.

Aus Unternehmenssicht ist zentral, dass die neuen Regeln keinen (unproduktiven) administrativen Mehraufwand verursachen, sowie möglichst einfach anwendbar und klar sind. Rechtsunsicherheit und Unklarheit führen zu Steuerstreitigkeiten zwischen Staaten und zu Doppelbesteuerungen für die betroffenen Unternehmen. Den trotzdem zu erwartenden Doppelbesteuerungen ist mit verpflichtenden Schiedsregelungen zu begegnen.

Änderungen der geltenden Besteuerungsregeln sind sorgfältig zu prüfen und auf ihre ökonomischen Auswirkungen hin zu untersuchen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass neue Besteuerungsegeln auch von Staaten respektiert werden, welche nicht den Grundsätzen der OECD folgen (z.B. Indien oder Brasilien).

Fazit / Ausblick

Allgemein wird davon ausgegangen, dass das angestossene Projekt nicht mehr aufgehalten werden kann. Für SwissHoldings ist es daher zentral, dass die Schweiz bei der Ausgestaltung der neuen Vorgaben aktiv mitwirkt. Allenfalls ergeben sich aus der Neugestaltung der Unternehmensbesteuerung sogar neue Chancen für die Schweiz. Auch ist SwissHoldings der festen Überzeugung, dass die Schweiz mit der AHV- und Steuervorlage den richtigen Weg eingeschlagen hat. Tiefe (aber nicht zu tiefe) allgemeine Steuersätze (ca. 12-16 Prozent) dazu international akzeptierte Lösungen zur Förderung von Forschungsaktivitäten (Patentbox und Forschungs- & Entwicklungs-Abzug) stellen weiterhin den aussichtsreichsten Weg zur Sicherung des wirtschaftlichen Erfolgs der Schweiz dar.

Im Mai 2019 sollen wichtige Entscheide innerhalb von OECD/Inclusive Framework und G20 gefällt werden, in welche Richtung sich das Projekt entwickeln soll. Bereits 2020 sollen die neuen Vorgaben verabschiedet werden. Obwohl die Arbeiten der OECD unter dem Begriff «Digitalisierung der Wirtschaft» aufgenommen wurden, dürften jene Modelle international die grösste Zustimmung (von G20, Inclusive Framework und OECD) erhalten, die sich nicht auf reine Digitalkonzerne (Google, Facebook etc.) fokussieren, sondern für alle Unternehmen neue Vorgaben enthalten.

SwissHoldings wird den Prozess weiterhin sowohl national als auch international aktiv begleiten.

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