Martin Hess

Leiter Steuern
SwissHoldings

Nächsten Sonntag stimmen wir über die Reform der Verrechnungssteuer (Änderung über das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer) ab. Ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort ist kein statisches Gebilde. Ab und zu braucht es ein Update, um weiter gut zu funktionieren. Ein solches Update ist die Verrechnungssteuerreform. Von diesem profitieren nicht nur unsere Mitglieder, sondern die ganze Schweiz.

Die Schweizer Grossunternehmen stehen klar hinter der Verrechnungssteuerreform. Im Gegensatz zu den Argumenten der Gegner geht es dabei aber nicht um Sonderrechte oder gar Steuergeschenke für Grosskonzerne. Die sogenannten «Grosskonzerne» profitieren von der Verrechnungssteuerreform finanziell kaum, denn sie bezahlen schlicht und einfach keine Verrechnungssteuern. Aber die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationszinsen ermöglicht ihnen, dass sie ihre Finanzierung in die Schweiz holen und ihre Obligationen künftig weitestgehend aus der Schweiz ausgeben können. Dies ist aus organisatorischer Sicht sehr sinnvoll. Die Finanzierung ist ein Lebenselixier für jedes Unternehmen. Der Hauptsitz das Zentrum. Aufgrund der Verrechnungssteuer muss die Finanzierung aktuell um dieses Zentrum herum organisiert werden. Denn im Ausland aufgenommenen Mittel dürfen nicht oder nur sehr beschränkt zurück in die Schweiz fliessen und hier beispielsweise für Forschung und Entwicklung verwendet werden. Das macht aus Unternehmenssicht keinen Sinn. Der Hauptvorteil für unsere Mitglieder liegt damit in der einfacheren Finanzierung.

Die Schweiz wird attraktiv für Investoren
Diese einfachere Finanzierung ist möglich da Investorinnen und Investoren neu in der Schweiz investieren. Aktuell schreckt sie die Verrechnungssteuer davon ab, Schweizer Obligationen zu kaufen. Denn die Rückforderung ist zu aufwändig, kostspielig und oft nur bedingt möglich. Mit der Reform fällt dieser Nachteil weg. Was nützt dies aber der Schweiz? Für die Investoren, die bereits heute in Schweizer Obligationen investieren, wie unsere Pensionskassen, ist dies ein grosser Vorteil. Denn sie können die erhaltenen Zinszahlungen direkt wieder gewinnbringend anlegen und müssen nicht lange Zeit auf die Rückerstattung der Verrechnungssteuer warten sowie administrative Aufwände für die Rückforderung berappen. Davon profitieren primär die Versicherten, also Herr und Frau Schweizer. Zusätzlich werden neue, insbesondere auch ausländische Investoren in der Schweiz investieren, was unsere Wirtschaft ankurbelt und beispielsweise mehr Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Inland ermöglicht.

In der Schweiz ausgegebene Obligationen bringen Geschäft zurück
Die Finanzindustrie wird davon profitieren, dass die grossen Industrieunternehmen ihre Finanzierung künftig grösstenteils aus der Schweiz tätigen können. Daraus ergeben sich für die Finanzdienstleister höhere Auftragsvolumen und grössere Gewinne hier in der Schweiz. Denn mit jeder ausgegebenen Obligation gehen Aufträge in Millionenhöhe für Beratungsunternehmen und Anwaltskanzleien einher. Zudem erreichen die Bankgebühren nicht selten einen zweistelligen Millionenbetrag. Das heisst konkret für die Schweiz mehr Arbeitsplätze in diesem Bereich und höhere Steuereinnahmen für den Schweizer Fiskus.

Geschäft mit Obligationen wird angeregt – öffentliche Hand profitiert doppelt
Bund, Kantone und Gemeinden gehören zu den grössten Nutzniesser der Verrechnungssteuerreform. Dank dem neu in der Schweiz stattfindenden Geschäft mit Obligationen, profitieren sie von höheren Steuereinnahmen. Da nun mehr Investoren Schweizer Obligationen kaufen möchten, sinken zudem die Zinsen. Die öffentliche Hand finanziert sich durch Obligationen und profitiert so von tieferen Ausgaben für Schuldzinsen. Mit den zusätzlichen Geldern eröffnen sich neue Möglichkeiten für Investitionen, zum Beispiel in den Service Public oder den Abbau von Corona-Schulden.

Der Bund verschuldete sich während der Pandemie mit rund 30 Milliarden Franken. Im Zuge dieser Entwicklung hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitten in der Pandemie beschlossen, diese Reform prioritär umzusetzen. Es ist wichtig zu sehen, dass das EFD in dieser finanziell angespannten Situation mit Sicherheit keine Reform beschlossen hätte, welche den Schuldenberg zusätzlich hätte ansteigen lassen. Im Gegenteil: Das EFD war auf der Suche nach Reformen, die einen Beitrag leisten, den gewaltigen Schuldenberg zu reduzieren, ohne dabei den Bürgerinnen und Bürgern und den KMU höhere Steuern aufzuerlegen.

Die Verrechnungssteuerreform ist eine Reform, die uns wenig kostet, aber uns allen nützt: das richtige Update, zur richtigen Zeit.

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