Änderung des Kollektivanlagengesetzes (Limited Qualified Investor Fund; L-QIF); Vernehmlassungsantwort von SwissHoldings, dem Verband der Industrie- und Dienstleistungsunternehmen in der Schweiz
Kurzposition von SwissHoldings
- Neue Form von kollektiven Kapitalanlagen: SwissHoldings begrüsst grundsätzlich den Vorstoss, eine flexiblere Form von kollektiven Kapitalanlagen für qualifizierte Anlegerinnen und Anleger zu schaffen.
- L-QIF in Konzernstrukturen: SwissHoldings schlägt eine Ergänzung des Art. 118g Abs. 2 VE-KAG vor, so dass Personen, die mit den Anlegerinnen und Anlegern des L-QIF im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit. a FINIG verbunden sind, ebenfalls Anlageentscheide übertragen werden können.
- Vernehmlassung zur Ausführungsverordnung: Um eine Stellungnahme zu den durch den Bundesrat zu erlassenden Anlagevorschriften zu ermöglichen, soll vor deren Erlass ebenfalls eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt werden.