Kurzübersicht über die Positionen von SwissHoldings

Für die grossen Schweizer Industrie- und Dienstleistungsunternehmen ist die Verrechnungssteuerreform wichtig. Sie wird den Schweizer Kapitalmarkt substantiell stärken, den Wirtschaftsstandort Schweiz international attraktiver machen und Bund sowie Kantonen erhebliche Mehreinnahmen bringen.

Aufgrund neuer OECD-Vorgaben ist die Reform dringend. Gleichzeitig sind die neuen Vorgaben eine Chance für die Schweiz. Die Unternehmen können diese am besten einhalten, wenn sie ihre Finanzierungsaktivitäten an ihrem Hauptsitz in der Schweiz bündeln. Damit sie dabei keine kostspieligen Doppelbesteuerungen erleiden, muss die Anpassung des Beteiligungsabzugs ebenfalls Bestandteil der Vorlage werden.

Auch wenn in bestimmten technischen Punkten unter den Vernehmlassungsteilnehmern Uneinigkeit herrscht (Lücke oder Meldeverfahren für ausländische Zinsprodukte), muss die Reform den eidgenössischen Räten zügig vorgelegt werden. Sie sollten entscheiden, ob das steuerliche Bankgeheimnis (Lücke) oder eine lückenlosen Steuersicherung (Meldeverfahren) Vorrang haben soll.

Im Bereich der ausländischen Zinsprodukte (Fonds, Obligationen und strukturierte Produkte) ist der bundesrätliche Vorschlag teilweise nicht umsetzbar. Zwei Alternativen stehen zur Verfügung. Erstens der Verzicht auf eine Steuersicherung (Status quo). Zweitens die Einführung einer möglichst lückenlosen Steuersicherung (Meldeverfahren). Unsere Mitgliedunternehmen können beide Lösungen mittragen, favorisieren allerdings eine lückelose Steuersicherung.

Für unsere Unternehmen ist zentral, dass die heutige Verrechnungssteuer auf Schweizer Obligationen rasch abgeschafft wird und Obligationenzinsen an ausländische Investoren und Schweizer juristische Personen künftig ohne Verrechnungssteuerabzug überwiesen werden können. Die aus der Verrechnungssteuerreform resultierenden namhaften Mehreinnahmen für den Schweizer Fiskus gründen hauptsächlich im Wachstum der Schweizer Wirtschaft und weniger in der Verbesserung der Steuersicherung.

 

Download Vernehmlassungsantwort [pdf]

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