Communiqués de presse, Impôt

Der Nationalrat nahm heute eine Kommissionsmotion an, die den Bundesrat beauftragt, die Verbesserung des Beteiligungsabzugs für alle Branchen im Rahmen der derzeit sistierten Verrechnungssteuerreform wieder an die Hand zu nehmen. SwissHoldings begrüsst diesen Entscheid klar. Die geringfügige Verbesserung des Beteiligungsabzugs im Rahmen der Verrechnungssteuerreform stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz und ermöglicht es den Konzernen, Arbeitsplätze vom Ausland in die Schweiz zu verlegen.

Die heute vom Nationalrat mit 101 zu 75 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommene Kommissionsmotion beauftragt den Bundesrat, die Verbesserung des Beteiligungsabzugs für alle Branchen im Rahmen der derzeit sistierten Verrechnungssteuerreform wieder an die Hand zu nehmen. SwissHoldings, der Verband der Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, begrüsst den Nationalratsentscheid klar. Wird der Beteiligungsabzug im Rahmen einer grundsätzlicheren Verrechnungssteuerreform für alle Branchen ausgeweitet, können endlich auch Schweizer Konzerne die Emission von Obligationen durch die Konzernobergesellschaft oder eine andere wichtige Konzernfinanzierungsgesellschaft (z.B. Stammhaus) ohne massive Steuernachteile vornehmen. Heute ist dieses Privileg ausschliesslich den systemrelevanten Banken vorbehalten. Diese Anpassung wird den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken und den Konzernen ermöglichen, Arbeitsplätze vom Ausland in die Schweiz zu verlegen. Heute werden Fremdfinanzierungstätigkeiten häufig über Auslandstrukturen abgewickelt und generieren aus diesem Grund in der Schweiz kein Steuersubstrat. Aus diesem Grund sind die Kosten für diese geringfügige Verbesserung des Beteiligungsabzugs äusserst bescheiden (z.B. für einen Schweizer Weltkonzern lediglich CHF 60’000.-). Die Mehreinnahmen aus Aktivitätsverlagerungen dürften diese in der Praxis übersteigen (diesbezüglich wurden keine Schätzungen erstellt).

Verrechnungssteuer muss grundsätzlich revidiert werden

Eine Ausdehnung der Erleichterung auf sämtliche Konzernobergesellschaften und auf sämtliche gebräuchlichen Gruppenfinanzierungsinstrumente ist aus Sicht von SwissHoldings aus mehreren Gründen dringend angezeigt. Unsere Mitglieder müssen angesichts des stark gestiegenen Drucks handeln und würden dazu gerne:

  1. ihre Finanzgesellschaften vom Ausland in die Schweiz verlegen und
  2. die Tätigkeit, wenn möglich durch die Konzernobergesellschaft/Stammhausgesellschaft ausüben, ohne dass dabei die Funktionsweise des Beteiligungsabzugs beeinträchtigt wird.

Für 1. ist eine Anpassung der Verrechnungssteuer auf Obligation nötig (die dem Bund gegenwärtig fast keine Einnahmen einbringt) und für 2. braucht es eine geringfügige Erweiterung des Beteiligungsabzugs (die nur mit geringen Mindereinnahmen verbunden ist). Misslingen diese Reformen, werden die Schweizer Konzerne faktisch gezwungen, ihre ausländischen Finanzgesellschaften rasch mit bedeutend mehr Substanz auszustatten und neben hochqualifizierten Finanzspezialisten weitere typische Headquarteraktivitäten von der Schweiz zum Standort der ausländischen Finanzgesellschaft (z.B. NL oder LUX) zu verlegen.

Die schwerwiegenden und dringenden Probleme bei der Finanzierung von Schweizer Konzernen sowie unsere detaillierten Argumente sind im gemeinsam mit dem SVV erstellten Dokument «Hintergrundinformation BEPS» zusammengefasst (D / F).

Laisser un commentaire

Votre adresse de messagerie ne sera pas publiée. Les champs obligatoires sont indiqués avec *