Impôt

Gemäss der Vernehmlassungsvorlage sollen Schweizer Betriebsstätten von Unternehmen, die in einem DBA-Partnerland der Schweiz ansässig sind, ebenfalls die pauschale Steueranrechnung beanspruchen können. Aufgrund der heutigen Rechtslage erleiden solche Betriebsstätten auf ausländischen Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren häufig eine Doppelbesteuerung. Denn zusätzlich zu den im Quellenstaat dieser Erträge erhobenen Residualsteuern unterliegen dieselben Erträge bei der Schweizer Betriebsstätte auch der Schweizer Gewinnsteuer.

 

Stellungnahme im Wortlaut (PDF)

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