Die Wirtschaft begrüsst den Entscheid des Bundesrats, mit der wichtigen Reform der Verrechnungssteuer voranzuschreiten. Die nun vorliegende Botschaft unterbreitet dem Parlament eine wirksame Standortreform, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Unternehmensfinanzierung unverzichtbar ist. Sie wird die konjunkturelle Erholung im Nachgang der Krise nachhaltig stützen. Im Interesse von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen am Standort Schweiz ist die Vorlage rasch umzusetzen.

Die Verrechnungssteuer muss reformiert werden. Wie verschiedene Expertenberichte der letzten Jahre wiederholt bestätigen, hat das heutige System gravierende Nachteile für den Schweizer Werk- und Finanzplatz. Die Verrechnungssteuer auf Zinsen behindert die Finanzierung von Unternehmen und treibt entsprechende Aktivitäten ins Ausland. Sie fördert damit die Schaffung von Industriearbeitsplätzen an anderen Standorten statt in der Schweiz. Grössere Fremdfinanzierungen finden praktisch ausschliesslich im Ausland statt. Der heimische Kapitalmarkt für Unternehmensanleihen ist in der Folge unterentwickelt.

Die Vorteile der Reform sind konkret und bestens ausgewiesen. International tätige Schweizer Unternehmen werden Finanzierungsfunktionen zurück in die Schweiz verlagern, Darlehen werden künftig von hier vergeben und Anleihen am heimischen Kapitalmarkt emittiert. Das bringt dem Standort zusätzliche Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Die Marktbelebung wird insbesondere auch mittelgrossen Schweizer Firmen neue Finanzierungsoptionen eröffnen. Unternehmen sind – gerade in einer Krise – auf eine solide Finanzierung angewiesen. Nur so können Einbussen überbrückt, Risiken abgefedert und Zukunftsinvestitionen getätigt werden. BAK Economics kommt zum Schluss, dass eine solche Reform sich bereits in einem Zeitfenster von fünf Jahren finanziell auszahlen  und das Schweizer Bruttoinlandprodukt um jährlich rund 0,5 Prozent erhöhen wird. Die Reform sollte deshalb zur Stützung der dringend notwendigen wirtschaftliche Erholung zügig verabschiedet und umgesetzt werden.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform ist in Bezug auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis als positiv zu bewerten. Sie erreicht die angestrebten Ziele auf eine effiziente Weise und wird von der Wirtschaft deshalb einhellig unterstützt. Die verschiedenen Wirtschaftskreise werden der Politik die zahlreichen Vorteile der Reform in den kommenden Monaten im Detail darlegen.

Weitere Informationen zur Verrechnungssteuer finden Sie im SwissHoldings Dossier Verrechnungssteuerreform.

Link auf die Medienmitteilung des Bundesrats.

Für Auskünfte:
Martin Hess │ Leiter Steuern │078 805 04 95
Pascal Nussbaum │ Leiter Kommunikation & Public Affairs │ 079 798 52 40

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