Die EU Kommission hat sich bisher noch nicht dazu entscheiden können, der Schweiz die für unsere Unternehmen sehr wichtige Börsenäquivalenz zu verlängern, obwohl die Schweizer Regulierung auf der technischen Ebene alle Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung erfüllt. SwissHoldings erwartet vom Bundesrat und der Europäische Kommission rechtzeitig konkrete Massnahmen zur Stabilisierung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und zur Vermeidung einer drohenden Eskalation.

Bei gewährter Börsenäquivalenz haben EU-Wertschriftenhändler die Möglichkeit, Schweizer Aktien an Schweizer Börsen und somit an dem von Händlern bevorzugten Haupthandelsplatz zu handeln. Die Äquivalenz ist für die Schweizer Börseninfrastruktur und unseren Wirtschaftsstandort sehr wichtig. Auch der EU ist bewusst, dass beim Wegfallen der Äquivalenz für sie Beeinträchtigungen von Finanzdienstleistungen, Marktfragmentierung und im Laufe der Zeit steigende Kosten resultieren können.

Da die Schweiz faktisch alle Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung erfüllt, ist das Zuwarten der EU als Mittel, um bezüglich dem institutionellen Rahmenabkommen Druck aufzulegen, als rein politisch zu würdigen.

Bleibt es beim Negativentscheid der EU, wird die am 30. November 2018 beschlossene «Verordnung über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz» zum Schutz des Schweizer Wirtschaftsstandorts ab 1. Juli 2019 ihre Wirkung entfalten.

Statt das Risiko politischen und wirtschaftlichen Schadens zu erhöhen, erwartet SwissHoldings vom Bundesrat und der Europäische Kommission, dass rechtzeitig konkrete Massnahmen zur Stabilisierung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen eingeleitet werden. Nur so lässt sich der Verlust der Börsenäquivalenz vermeiden und damit auch eine drohende Eskalation.

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