An seiner Sitzung vom 14. August 2019 hat der Bundesrat die Absicht bekräftigt vorzusehen, dass Schweizer Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern über die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards im Ausland künftig berichten müssen. Zudem hat er angekündigt, die Einführung von verbindlichen, sektoriell begrenzten Sorgfaltsprüfungspflichten wie in den Bereichen «Kinderarbeit» und «Konfliktmineralien» zu prüfen. Er beauftragte das EJPD damit, sich in der parlamentarischen Debatte zum indirekten Gegenvorschlag der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative für eine Vorlage einzusetzen, welche dem internationalen Standard im Bereich der Achtung der Menschenrechte und im Umweltschutz entspricht.

SwissHoldings begrüsst, dass sich der Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung zu einem international abgestimmten Vorgehen im Bereich der Nachhaltigkeit bekannt und klar festgehalten hat, dass die im indirekten Gegenvorschlag zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI) diskutierten Haftungsregeln zu weit gehen und dem Schweizer Wirtschaftsstandort Schaden zufügen würden. Damit trägt er den von der Wirtschaft im Vorfeld geäusserten Bedenken Rechnung. Weder die Volksinitiative noch der derzeitige Gegenvorschlag stellen geeignete Wege dar, um im Bereich der Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt weitere Fortschritte zu erzielen. Im Gegenteil – die Mechanik beider Vorlagen ist so ausgestaltet, dass die Schweiz riskiert, sich ins Abseits zu manövrieren.

 

Corporate Social Responsibility soll einen noch höheren Stellenwert erhalten

SwissHoldings begrüsst, dass der Bundesrat an seiner Sitzung auch klar aufgezeigt hat, wie das Anliegen der Initianten nach einer stärkeren Verrechtlichung von Corporate Social Responsibility grundsätzlich aufgenommen, dieses aber auf eine international abgestimmte und wirtschaftsverträgliche Art und Weise umgesetzt werden kann. Damit gibt das Gremium dem aktuellen Diskurs, der fast ausschliesslich von der extremen Unternehmens-Verantwortungs-Initiative geprägt wird, eine neue Richtung.

 

Der Weg ist frei für einen international abgestimmten Ansatz

Weiter wertet es SwissHoldings grundsätzlich positiv, dass der Bundesrat in seiner gestrigen Sitzung bekräftigte, die politische Agenda zu Corporate Social Responsibility wieder selbst in die Hand zu nehmen. Damit werden wichtige politische Prozesse rund um die Nationalen Aktionspläne im Bereich der Unternehmensverantwortung, in denen die zentralen Anliegen der Initiative „Für verantwortungsvolle Unternehmen” weitgehend aufgenommen sind, deblockiert. In den Aktionsplänen hat der Bund sein bestehendes Engagement systematisch aufgearbeitet und strategisch auf die Zukunft ausgerichtet. Der Bundesrat stellt folglich der Ablehnung der Volksinitiative eine klar skizzierte Alternative entgegen, die mit der bisherigen Strategie der Schweiz im Bereich der „Corporate Social Responsibility“ im Einklang steht. Dadurch können lösungsorientiert und international abgestimmt Fortschritte erzielt werden und der falsche Ansatz der Initiative – eine starre (Schweizer)-Sonderregulierung – wird fallengelassen.

Der gestrige Bundesratsentscheid hat zum Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzlich festzuschreiben. Schliesslich hat sich auf internationaler Ebene die Erkenntnis durchgesetzt, dass mit einer einheitlich geregelten Transparenz die Glaubwürdigkeit der CSR-Massnahmen der Unternehmen, die Verbreitung von guten Praktiken und der Dialog von Unternehmen mit den Anspruchsgruppen gefördert werden kann. Diese Pflicht wird ergänzt durch eine sektoriell eingegrenzte, verbindliche Sorgfaltsprüfungspflicht, um auf die sich spezifisch stellenden Herausforderungen in besonders exponierten Bereichen gezielt eingehen zu können.

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