Editorials, Impôt

Martin Hess

Bereichsleiter Steuern, Dipl. Steuerexperte
SwissHoldings

Am 19. Mai wird es zur Referendumsabstimmung über die AHV-Steuervorlage kommen. Die Vorlage beinhaltet dringende Neuerungen in zwei für Bevölkerung und Wirtschaft wichtigen Bereichen: Einerseits sollen der AHV zusätzliche finanzielle Mittel zukommen. Andererseits beinhaltet die Vorlage auch die Anpassung der Schweizer Unternehmensbesteuerung an neue internationale Mindestvorgaben. Dieser Steuerteil ist für die Industrie- und Dienstleistungsunternehmen von SwissHoldings zukunftsweisend.
SwissHoldings unterstützt die Vorlage zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) insgesamt klar. Der erste Teil der Vorlage sieht zur finanziellen Stärkung der AHV zusätzliche Lohnbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern von je 0,15 Prozent vor. SwissHoldings erachtet diese Zusatzfinanzierung nach dem Scheitern der Rentenreform im Jahr 2017 (Altersvorsorge 2020) als einen wichtigen ersten Schritt zur Sicherung der Altersvorsorge.

Industrie- und Dienstleistungsunternehmen begrüssen die STAF klar
Der zweite Teil der STAF beinhaltet die Anpassung der Schweizer Unternehmensbesteuerung an neue internationale Mindestvorgaben. Dieser Teil ist für unsere Mitgliedfirmen von grösster Wichtigkeit. Die Schweiz gehört zu den letzten Staaten, welche die Vorgaben noch nicht umgesetzt haben. Gleichzeitig werden von immer mehr Ländern und Organisationen Stimmen laut, dass sie hart und rasch gegen säumige Staaten und deren Unternehmen vorgehen wollen (z.B. Schwarze Liste der EU). Die Anpassungen bei den Unternehmenssteuern sind deshalb zeitlich dringend.
Bundesrat und Parlament haben in enger Abstimmung mit den Kantonen, Städten und Gemeinden ein ausgewogenes Paket geschnürt. Dieses geniesst breite Unterstützung von Parteien (FDP, CVP, SP, BDP), von sämtlichen Kantonen sowie dem Gemeinde- und dem Städteverband. Mit einem Bündel an international akzeptierten und wirksamen Massnahmen soll die Schweizer Wirtschaft gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen erhalten werden. Die Mitglieder von SwissHoldings werden künftig gleich viel, häufig allerdings sogar mehr Steuern als heute bezahlen. Profitieren werden gemäss den Berechnungen des Bundes vor allem die KMU. Insgesamt sollten dank der Reform die Unternehmenssteuern bereits nach wenigen Jahren gegenüber heute zunehmen.

STAF stärkt den Forschungsstandort Schweiz
Die Gegner der AHV-Steuervorlage von linker Seite (Gewerkschaften, Juso, Grüne Partei) wehren sich mit dem Argument, dass mit der STAF anstelle der bisherigen Steuerregimes einfach neue Sondermassnahmen (z.B. zusätzlicher Forschungs- und Entwicklungsabzug) eingeführt werden. Dem ist entgegenzuhalten, dass die neuen Massnahmen international akzeptiert sind und sie von einer Vielzahl von Staaten in Europa und der ganzen Welt erfolgreich eingesetzt werden. Sie ermöglichen den Kantonen ihren stark in Forschung und Entwicklung tätigen Unternehmen attraktive Bedingungen anzubieten. Die Massnahmen nützen KMU und Grosskonzernen. Ohne diese Massnahmen wären die Kantone wegen des internationalen Steuerwettbewerbs gezwungen, ihre allgemeinen Steuersätze für Unternehmen stärker zu senken, was zu deutlich höheren Steuerausfällen führen würde. Die AHV-Steuervorlage ist für den Schweizer Fiskus (Bund, Kantone und Gemeinden) das günstigste und für die Schweizer Volkswirtschaft das erfolgversprechendste Massnahmenpaket.

Keine mehrheitsfähige Alternative zur STAF in Sichtweite
Die Gegner der STAF von rechter Seite (SVP, GLP) kritisieren die Verknüpfung von AHV- und Steuermassnahmen in einer Vorlage. Hier ist entgegenzuhalten, dass die AHV-Zusatzfinanzierung die politische Ausgewogenheit der Vorlage deutlich verbessert. Eine mehrheitsfähige und finanziell tragbare Unternehmenssteuervorlage ist leider nicht in Sicht. Die blosse Abschaffung der heutigen kantonalen Steuerregimes käme aus Sicht von Bund, Kantonen und Gemeinden viel zu teuer zu stehen und ist deshalb keine gangbare Alternative.

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