Nach der ständerätlichen Beratung vom 02. Juni sind noch drei Differenzen offen (vgl. Fahne):

  • Spezifizierung der genetischen Daten in Art. 4 Ziff. 3;
  • Regelung des Profilings (Art. 4 lit. fbis);
  • Nutzungsfrist der Daten bei Bonitätsprüfungen (Art. 27 Abs. 2  lit. c Abs. 3).

Der von der Wirtschaft unterstützte Minderheitsantrag aus der SPK-SR bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, wonach eine 10-Jahresfrist gilt und Personendaten aus öffentlich zugänglichen staatlichen Registern auszunehmen sind, hat keine Mehrheit gefunden.

Der letzte grosse Knackpunkt, das Profiling, bleibt somit weiterhin offen.

Die SPK-NR wird voraussichtlich am 2. und 3 Juli mit der Differenzbereinigung fortfahren.

Gemäss den uns vorliegenden Informationen wird der Äquivalenzbericht der EU am 10. oder 24. Juli erwartet, wobei die Signale dahingehend sind, dass die EU den Unternehmen aufgrund Covid-19 nicht noch zusätzliche Hürden auferlegen will.

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