Sessionsrückblicke

Beide Räte

20.026 Zivilprozessordnung. Änderung

Da die Räte auch nach der dritten Beratungsrunde nicht alle Differenzen bereinigen konnten, musste das Geschäft in die Einigungskonferenz. Diese stellte beiden Räten einen Einigungsantrag, der alle verbleibenden Differenzen gesamthaft bereinigt. Dieser Antrag wurde schliesslich von beiden Räten am vergangenen Mittwoch jeweils einstimmig angenommen. Auch in den heutigen Schlussabstimmungen wurde die Vorlage im Nationalrat mit 139 zu 53 Stimmen bei 2 Enthaltungen und im Ständerat einstimmig angenommen. Unter Vorbehalt eines allfälligen Referendums könnten die Änderungen nach derzeitigen Einschätzungen somit bereits ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten.

In dieser Vorlage bedeutend und sehr zu begrüssen ist, dass sich das Parlament erstmals für eine Bestimmung zum Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristen im Zivilprozess ausgesprochen hat und damit einen Schritt in die richtige Richtung gemacht hat. Namentlich macht ein fehlender Geheimnisschutz für Unternehmensjuristen unsere Unternehmen international angreifbar. Auch ist zu beachten, dass viele andere und immer mehr Länder ebenfalls einen Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristen vorsehen.

22.050 Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Änderung (Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz)

Nachdem bereits der Ständerat während der Wintersession 2022 der von SwissHoldings begrüssten Überführung der Börsenschutzmassnahme ins ordentliche Recht einstimmig zugestimmt hat, folgte in der ersten Sessionswoche nun auch der Nationalrat einstimmig diesem Beschluss.

Die vorgesehene Schutzmassnahme trägt dazu bei, dass EU-Wertpapierfirmen weiterhin Schweizer Aktien an Schweizer Handelsplätzen handeln können, womit die Funktionsweise des Schweizer Kapitalmarktes gewahrt bleibt. Die Überführung der befristeten Börsenschutzmassnahme ins ordentliche Recht wurde notwendig, weil sie sonst ersatzlos ausser Kraft getreten wäre. Die Massnahme wird nun im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) verankert.

In den heutigen Schlussabstimmungen wurde die Vorlage ebenfalls von beiden Räten einstimmig angenommen.

Ständerat

21.019 Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

In der ersten Sessionswoche befasste sich der Ständerat mit der Mehrwertsteuergesetzesrevision. Im Mittelpunkt steht hier die neu vorgesehene Erhebung der Mehrwertsteuer durch Versandhandelsplattformen. Nachdem dieser Punkt während der Wintersession 2022 bereits im Nationalrat unbestritten war, folgte jetzt auch die kleine Kammer oppositionslos und beschloss, dass ausländische Online-Versandhäuser künftig auf ihrem Schweizer Umsatz eine Mehrwertsteuer entrichten müssen.

Darüber hinaus stimmte nach dem Nationalrat auch der Ständerat diversen neuen Ausnahmen und Sonderregelungen zu: So sollen bspw. Tampons und Binden neu zum reduzierten Satz besteuert werden. Bei Pflanzenschutzmitteln soll der reduzierte Satz nur noch dann angewendet werden, wenn sie besonders umweltfreundlich sind. SwissHoldings steht diesen und weiteren neuen Ausnahmeregelungen grundsätzlich kritisch gegenüber.

Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat Leistungen von Reisebüros – ob inländische oder ausländische – von der Mehrwertsteuer ausnehmen. Er folgte in diesem Punkt oppositionslos der vorberatenden Kommission, die auf diesem Weg neue Ungleichbehandlungen verhindern will.

In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig, mit 35 zu 0 Stimmen, an. Da noch Differenzen zum Nationalrat bestehen, dürfte die Beratung in der kommenden Sommersession fortgeführt werden.

Während der Ratsdebatte im Ständerat wurden überparteilich gewichtige Stimmen laut, welche einen «Befreiungsschlag», d.h. eine Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes verlangten. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass die aktuelle Vorlage im Hinblick auf die bevorstehenden Schlussabstimmungen noch nicht in trockenen Tüchern ist.

22.077 Doppelbesteuerung. Abkommen mit Tadschikistan

Das DBA-Änderungsprotokoll mit Tadschikistan enthält eine neue Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Zudem beinhaltet das Protokoll eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard in Sachen Informationsaustausch auf Anfrage.

Weiter setzt die DBA-Anpassung die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen (spontaner Informationsaustausch) um.

Der Ständerat stimmte diesen Änderungen während der ersten Sessionswoche einstimmig zu. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat, wo sie mehrheitlich ebenfalls unbestritten sein dürfte.

22.4452          Po. Gmür-Schönenberger. Sicherstellung eines funktionierenden Ressourcenausgleichs innerhalb der Schweiz als Folge der OECD-Mindeststeuer

Der Ständerat beauftragte den Bundesrat ohne Gegenstimmen im Rahmen des NFA-Wirksamkeitsberichts 2026-2029 zu prüfen, ob im NFA ein Anpassungsbedarf besteht, falls mit der Einführung der OECD-Mindeststeuer die Disparitäten zwischen den Kantonen unverhältnismässig zunehmen.

SwissHoldings begrüsst die Ausarbeitung des Berichts.

Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass die Effekte der OECD-Mindestbesteuerung auf den Ressourcenausgleich vielfältig und schwer vorauszusagen sind. Steuerlich attraktive Kantone wie Zug oder Basel-Stadt könnten punkto Standortattraktivität und damit nach einigen Jahren auch im Ressourcenausgleich tendenziell zu den Verlierern gehören. Demgegenüber könnten Kantone wie Zürich oder Aargau zu den Gewinnern gehören. Auch werden die Ergänzungssteuern nicht einfach in Basel-Stadt und Zug oder anderen Tiefsteuerkantonen anfallen. Auch Zürich bietet Unternehmen attraktive steuerliche Bedingungen, weshalb dort Ergänzungssteuern zu erwarten sind. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass sich die betroffenen Unternehmen auf die neuen Rahmenbedingungen, respektive den geänderten internationalen Standortwettbewerb einstellen werden. Mit anderen Worten dürfte sich die Situation im Ressourcenausgleich erst wenige Jahre nach dem Start der OECD-Mindestbesteuerung im Jahr 2024 neu eingependelt haben.

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