SwissHoldings begrüsst die Bestrebungen zur Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente und die damit verbundene Finanzierung. Aufgrund der finanziellen Lage der AHV und des Bundeshaushalts sind langfristige Reformmassnahmen zur Stabilisierung nötig. SwissHoldings bedauert jedoch, dass die Finanzierung primär mittels Erhöhung der Beiträge (Lohnbeiträge) an die AHV erfolgen soll. Zu bevorzugen wäre eine reine befristete Finanzierung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer, welche die Mehrbelastung generationsübergreifend und solidarisch verteilen würde. Diese Lösung würde auch die Resultate der Abstimmung besser berücksichtigen, in welcher die Stimmbevölkerung im Alter unter 40 Jahren dagegen gestimmt hat. Zudem würden nicht primär die jüngeren und/oder erwerbstätigen Generationen zusätzlich belastet werden.

  • Die Mehrausgaben der AHV sollen ausschliesslich über die befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden und nicht, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, teilweise oder vollständig über die Erhöhung der Lohnbeiträge. SwissHoldings lehnt folglich die vom Bundesrat vorgeschlagenen Varianten, d.h. Variante 1 oder Variante 2, ab.
  • Die durch den Leistungsausbau verbundenen Mehrausgaben des Bundes sollen bis zur nächsten AHV Reform 2030 nicht mittels einer Zusatzfinanzierung abgedeckt werden, da gemäss den aktuellen Finanzperspektiven bis 2029 keine Unterdeckung des AHV-Fonds zu erwarten ist. Ab 2030 muss dann die noch auszuarbeitende AHV Reform 2030 greifen. Der Handlungsdruck auf eine kompromissfähige und nachhaltige Reform darf nicht mittels einer nicht notwendigen Zusatzfinanzierung gefährdet werden. SwissHoldings begrüsst folglich die Variante A ohne Zusatzfinanzierung.
  • Die Ausgestaltung als explizite 13. Monatsrente wird begrüsst.
  • Mit Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung hat der Standort Schweiz durch die höhere Steuerbelastung an Attraktivität eingebüsst. Deshalb werden andere Standortfaktoren immer wichtiger. SwissHoldings hebt daher die Wichtigkeit der Stabilität und Rechtssicherheit hervor, zu der auch stabile Lohnbeitrags- aber auch Mehrwertsteuersätze gehören. Diesen wichtigen Standortfaktoren soll vorausschauend und koordiniert im Gesetzgebungsprozess Rechnung getragen werden. Zudem dürfen die administrativen und technisch bedingten hohen Kosten für Wirtschaft und Verwaltung bei den Anpassungen nicht vergessen gehen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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