Die Wirtschaft hat das Konzept der UNO-Leitprinzipien zur besseren Durchsetzung der Menschenrechte anerkannt. Sie hat sich auch an deren Erarbeitung aktiv beteiligt. Dass die Schweiz im Rahmen des NAP die Positionierung des Bundes in Bezug auf die Anforderungen gemäss der Leitlinien evaluiert, ist folgerichtig.

Rolle des Staates

Richtigerweise stehen im NAP die bisherigen Massnahmen des Bundes zur Förderung der Einhaltung der Menschenrechte im Vordergrund („Inventar“ der laufenden Aktivitäten). Die Schweiz setzt sich traditionell stark für die Menschenrechte ein und gilt diesbezüglich international als Vorbild. Dass sich der NAP in diesen Kontext einreiht und von diesem Hintergrund aus entwickelt wird, begrüssen wir. Zudem unterstützen wir grundsätzlich, dass sich der NAP auf die Funktion der Schweiz als Staat in diesem Themenbereich konzentriert. Im Aktionsplan wird jedoch das bestehende Engagement der Wirtschaft und der übrigen nichtstaatlichen Akteure zu wenig anerkannt. Nur wenn in der Strategie auch diese Aktivitäten einbezogen und berücksichtigt werden, kann das vielschichtige Wechselspiel unter allen Akteuren zum Tragen kommen. Prof. John Ruggie hat stets betont, wie wichtig das ausbalancierte Zusammenspiel aller Akteure zur wirkungsvollen Durchsetzung der Menschenrechte ist. Eine solche Einbettung des NAP in das bestehende Engagement aller Stakeholder in der Schweiz ist auch eine Voraussetzung dafür, dass der Bund keinen eigenen Aktivismus entwickelt, sondern nur dort tätig wird, wo ein klarer Handlungsbedarf ausgewiesen ist.

Stellungnahme im Wortlaut (PDF)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert