SwissHoldings konnte im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung Stellung beziehen. SwissHoldings begrüsst die Bestrebungen, die Verlustverrechnungsperiode von heute 7 auf 10 Jahre zu erstrecken. Im internationalen Vergleich und im Hinblick auf die Standortattraktivität würden wir jedoch eine unbeschränkte Verlustverrechnung sehr begrüssen. Bereits eine 10-jährige Verlustverrechnung würde das Leistungsfähigkeitsprinzip zwar einschränken, ihm aber besser Rechnung tragen als die heutige Regelung. Damit wird die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz verbessert. Denn auch die Nachbarländer der Schweiz kennen bereits heute einen unbeschränkten Verlustvortrag und / oder eine Gruppenbesteuerung, d.h. die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten zwischen den Gruppenmitgliedern. Zudem sehen die GloBE-Regelungen eine unbeschränkte Verlustverrechnung vor. Mit der unbeschränkten oder zumindest erstreckten Verlustverrechnungsmöglichkeit könnte die Schweiz einen weiteren Wettbewerbsnachteil mildern oder gar beseitigen und damit international wieder an Attraktivität gewinnen. Bereits im Jahr 2016 stand der Bundesrat „einer unbeschränkten Verlustverrechnung für alle Unternehmen in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung im Rahmen einer zukünftigen Steuerrevision offen gegenüber“ (Stellungnahme des Bundesrats zur Motion 16.3605). Nicht zuletzt würden wir auch eine Anwendung auf Verluste vor der Steuerperiode 2020 vorschlagen. Die Verlängerung der Verlustverrechnung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz:

  • Die unbeschränkte bzw. auf 10 Jahre beschränkte Verlustverrechnung entspricht dem wirtschaftlichen Leistungsfähigkeitsprinzip und wirkt sich über Konjunkturzyklen hinweg positiv aus, indem die Steuerbelastung über die Jahre geglättet wird.
  • Die Erstreckung stärkt Innovationsanreize.
  • Die längere Verlustverrechnung fördert die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im internationalen Vergleich.
  • Die Anwendung für Steuerjahre vor 2020 wäre auch für bestehende Unternehmen wichtig, insbesondere für Industrieunternehmen mit langen Investitions- und Abschreibungszyklen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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