Das Wichtigste in Kürze:

Ein gesamtschweizerisch starker und attraktiver Standort ist für uns und unsere Mitglieder von zentraler Bedeutung. Deshalb begrüssen wir grundsätzlich Massnahmen, die der Modernisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt Rechnung tragen. Eine neutrale Behandlung der verschiedenen Arbeitsformen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Berufskosten bei gleichzeitiger administrativer Vereinfachung spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Förderung neuer Arbeitsformen erhöht auch die wirtschaftliche Effizienz und damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz und kann gleichzeitig, wie im Bericht erwähnt, mögliche positive Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur haben (Bericht, S. 25). Die steuerliche Gleichbehandlung verschiedener Arbeitsformen wie Arbeit zu Hause, mobiles Arbeiten oder Arbeit vor Ort ist angesichts der zu-nehmenden Möglichkeiten und der sich wandelnden Bedürfnisse der Gesellschaft ein legitimes und nachvollziehbares Anliegen. Das Ziel, den Aufwand für die Steuerpflichtigen und die Steuerverwaltungen zu reduzieren, könnte jedoch durch die vorgeschlagene Pauschalierung verfehlt werden. So wird unter anderem der Fahrtkostenabzug ungenügend berücksichtigt. Dieser spielt aber insbesondere für Berufe mit geringen bis keinen Homeoffice Möglichkeiten eine wichtige Rolle. Hinzukommt die Tatsache, dass die Kantone und Steuerpflichtigen unterschiedliche Bedürfnisse haben, unter anderem aufgrund verschiedener topographischer Verhältnisse (ländliche oder urbane Kantone). Auch befinden sich Produktionsstandorte tendenziell nicht in bevölkerungsstarken Zentren. Nicht zuletzt sind auch Berufe zu berücksichtigen, welche ihre Tätigkeit nur vor Ort ausüben können und die Fahrtkosten somit einen wichtigen Bestandteil und Kostenpunkt für die Steuerpflichtigen darstellen.

SwissHoldings vertritt deshalb die folgende Ansicht:

  1. Die Einführung im DBG und StHG einer lohnabhängigen prozentualen Pauschale ist einer fixen Pauschale vorzuziehen (z.B. 6 Prozent des Nettolohns) mit einer betrags-mässigen Unter- und Obergrenze (z.B. CHF 4’000.- und CHF 8’000.- pro Jahr). Bei einer zu tiefen Pauschale besteht ansonsten das Risiko, dass die effektiven Kosten anstatt der Pauschale von den Steuerpflichtigen bevorzugt werden (vgl. auch Bericht, S. 19), was zu Mehraufwand führt.
  2. Unabhängig von der Ausgestaltung der Pauschale (fixe oder lohnabhängige prozentuale Pauschale) sollen die Fahrtkosten wie bisher und die effektiven Kosten für den auswärtigen Wochenaufenthalt weiterhin zum Abzug zugelassen werden.
  3. Nicht zuletzt lehnt SwissHoldings eine allfällige Einführung einer Verpflichtung für Arbeitgeber zur Deklaration von Homeoffice-Tagen im Lohnausweis entschieden ab. Die Vereinfachung des Lohnausweises durch Wegfallen der Bestätigung über «Kantinenverpflegung / Lunch Checks» (Feld G im Lohnausweis) wird begrüsst.

Lesen Sie die ganze Stellungnahme hier.

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