
Der SwissHoldings-Sessionsticker informiert über die anstehenden Geschäfte der Sommersession 2025. Der Ticker beinhaltet eine kurze Übersicht über die Geschäfte, den bisherigen Verlauf und Positionen unseres Verbands.
Nationalrat
23.3224 Institutionelle Reform der Wettbewerbskommission
Empfehlung: SwissHoldings unterstützt die kritische Auseinandersetzung und vertiefte Prüfung der Institutionenreform und fordert eine klare Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde und unterstützt daher die Motion.
Auf der Agenda am 4. Juni 2025
Die Funktionsweise der Wettbewerbskommission (WEKO) steht in der Kritik, insbesondere in Bezug auf Kommunikation, Nichtbeachtung der Unschuldsvermutung, Dauer der Verfahren und Verfügbarkeit. Eine institutionelle Reform wird gefordert, um die Struktur, Befugnisse und Mittel der Kommission zu überprüfen. Eine funktionale Trennung zwischen Ankläger und Richter muss gewährleistet sein. Eine frühere Gesetzesänderung zur Reform der Wettbewerbsbehörden wurde abgelehnt, aber der Bundesrat plant nun eine erneute Prüfung. Die Schaffung eines unabhängigen Gerichts für Kartellstrafen wird diskutiert, um die Rechtsstaatlichkeit zu stärken.
Am 15. März 2024 hat der Bundesrat entschieden, dass das WBF bis Mitte 2025 einen Entwurf zur Reform ausarbeiten soll. Grundlage dafür war der Schlussbericht unter dem Vorsitz von alt Bundesrichter Hansjörg Seiler, der festhält, dass die WEKO grundsätzlich gut funktioniert und keine rechtsstaatlichen Mängel aufweist. Die Trennung soll nun wirksamer ausgestaltet werden, indem unter anderem das Sekretariat die Untersuchungen konsequent ohne Einbezug der WEKO durchführen solle, wobei die WEKO eine Milizbehörde bleibe. Weiter werde geprüft, ob die WEKO durch eine verfahrensbeauftragte Person entlastet werden könne. Schliesslich möchte der Bundesrat auch das Beschwerdeverfahren von dem Bundesverwaltungsgericht mit der Einsetzung von nebenamtlichen Fachrichterinnen und -richtern stärken. Damit folgt der Bundesrat insgesamt den Empfehlungen der Expertenkommission. Die Vernehmlassungsunterlagen zur institutionellen Reform werden Ende Juni 2025 erwartet. Da das rechtstaatliche Verbesserungspotenzial weiterhin besteht, hat der Ständerat die Motion Wicki (Français) 23.3224, welche eine funktionale Trennung von Anklägerin und Richterin sicherstellen will, am 17. März 2025 angenommen und die vorberatende WAK-N beantragte am 31. März 2025 die Motion ebenfalls anzunehmen.
Die angestrebten Änderungen zeigen ein klares Bekenntnis zur Modernisierung und Stärkung der bestehenden institutionellen Strukturen im Bereich des Kartellrechts. Es wird allerdings zu prüfen sein, ob die vorgeschlagenen Änderungen, namentlich kein Systemwechsel, zielführend sind. SwissHoldings hat sich, mit der Veröffentlichung des Positionspapiers am 9. Mai 2025, entsprechend in der Vernehmlassung positioniert und setzt sich für eine Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde ein.
Felix Küng Manager Recht
felix.kueng@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 64
23.047 Teilrevision des Kartellgesetzes
Empfehlung: SwissHoldings unterstützt ausdrücklich den Kompromissvorschlag der Mehrheit der Wirtschafts- und Abgabekommission des Nationalrates (WAK-N) zur Teilrevision des Kartellgesetzes.
Auf der Agenda am 4. Juni 2025
Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 die Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) verabschiedet. Die Teilrevision zielt insbesondere darauf ab, die schweizerischen Zusammenschluss-kontrolle zu modernisieren und die internationalen Standards anzupassen. Zusätzlich strebt die Revision an, das Kartellzivilrecht zu stärken und das Widerspruchsverfahren praxistauglicher zu gestalten. Die WAK-N hat ihre Beratungen Ende März 2025 abgeschlossen und hat dabei die wesentlichen Vorschläge der SwissHoldings berücksichtigt.
Der Ständerat hat das Geschäft in der Sommersession 2024 beraten und die Darlegungspflicht der Schädlichkeit durch die Wettbewerbsbehörden abgelehnt. Die WAK-N nahm die Beratung des Geschäfts am 8. Oktober 2024 auf. Mit der Schlussabstimmung am 31. März 2025 schlägt die Mehrheit der WAK-N für Art. 5 Abs. 1bis und Art. 7 Abs. 3 KG eine Formulierung vor, wonach die Wettbewerbsbehörden bei der Beurteilung der Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit entsprechender Wettbewerbsbeschränkungen künftig einzelfallweise vorgehen und anhand von Erfahrungswerten und den konkreten Umständen auf dem relevanten Markt eine Gesamtbeurteilung durchführen müssen.
SwissHoldings erwartet, dass die Behörden und Gerichte sich, im Gegensatz zum Ständerat, wieder mit den tatsächlichen Auswirkungen einer Abrede beziehungsweise Verhaltensweise auseinandersetzen und die Schädlichkeit auf den Wettbewerb darlegen müssen. SwissHoldings hat sich im bisherigen parlamentarischen Prozess stets für die klare Rückkehr zu einer einzelfallbezogenen Wirkungsanalyse eingesetzt. Aus Sicht der SwissHoldings stellt der Vorschlag der Mehrheit der WAK-N einen tragfähigen und ausgewogenen Weg dar. Zudem begrüssen wir die Einführung der Compliance Defense, stehen aber kritisch zu den angedachten Anpassungen beim Widerspruchsverfahren, denn mit dem Vorschlag bleibt das Instrument unattraktiv und der Rechtssicherheit nicht dienlich. Der Widerspruch setzt an der Eröffnung des Verfahrens, anstatt an der Feststellung der Unzulässigkeit.
Felix Küng Manager Recht
felix.kueng@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 64
24.046 Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen
Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt auf das Geschäft einzutreten, steht aber der Zweiteilung in Entwurf 1 über das Transparenzregister und in Entwurf 2 über die Sorgfaltspflichten in der Beratertätigkeit aufgrund des kommenden OECD-Länderexamens im Jahr 2027 kritisch gegenüber. Vor diesem Hintergrund befürwortet SwissHoldings, dass das Geschäft zusammen behandelt wird.
Auf der Agenda am 12. Juni 2025 im Nationalrat (Entwurf 1) und am 17. Juni 2025 im Ständerat (Entwurf 2)
Die Bundesgesetzgebung zur Transparenz von juristischen Personen und zur Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter hat zwei Hauptziele: Einerseits soll die Transparenz juristischer Personen erhöht werden, um den Behörden eine effizientere Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermöglichen. Hierzu soll ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen eingeführt werden (Entwurf 1). Andererseits sollen bestimmte Aktivitäten in der Beratungstätigkeit künftig dem Geldwäschereigesetz mit entsprechenden Sorgfaltspflichten unterliegen (Entwurf 2), um die Effektivität im Kampf gegen Geldwäscherei zu verbessern. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen den internationalen Standards der Financial Action Task Force und des Global Forum on Transparency and Exchange of Information Tax Purposes entsprechen.
Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Verstärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung verabschiedet. Die RK-S hat im Herbst 2024 beschlossen, die Vorlage geteilt zu beraten. Diese Zweiteilung haben in der Folge sowohl die RK-N sowie der Mitbericht der WAK-N unterstützt.
Entwurf 1 – Transparenzregister: Die RK-N hat am 11. April 2025 due Beratung über das Register abgeschlossen und spricht sich gegen eine Richtigkeitsvermutung im Transparenzregister aus. Die Einträge im Register sollen im Einklang mit dem Vorschlag des Bundesrates deklaratorische Wirkung entfalten. Weiter beantragt RK-N, die Pflicht zur Meldung von Unterschieden im Transparenzregister durch Finanzintermediäre zu streichen (Art. 38).
Entwurf 2 – Teilrevision des Geldwäschereigesetzes: Der Entwurf 2 wurde am 15. Mai 2025 in der RK-S behandelt. Die Kommission hat sich in einer Konzeptabstimmung für einen risikobasierten Ansatz entschieden, durch welchen die Sorgfaltspflichten des GWG auf die Tätigkeiten der Beraterinnen und Berater ausgeweitet werden sollen.
SwissHoldings befürwortet grundsätzlich das Eintreten auf das Geschäft. In Hinblick auf das kommende FATF-Länderexamen im Jahr 2027 steht unser Verband der Zweiteilung des Geschäfts kritisch gegenüber. Während wir uns grundsätzlich mit der Zweiteilung abgefunden haben, möchten wir darauf hinweisen, dass auch die parlamentarische Beratung zu Entwurf 2 rechtzeitig zu diesem Termin abgeschlossen sein muss, um den Wirtschaftsstandort nicht zu schwächen. Gewichtigen Anpassungsbedarf sehen wir weiterhin bei folgendem Punkt: Vollständige Ausnahmen für börsenkotierte Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften: Der Verband setzt sich dafür ein, dass börsenkotierte Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften eine vollständige Ausnahme erhalten. Eine Aufnahme ins Transparenzregister ist unnötig, da bereits griffige Melde- und Offenlegungspflichten für Aktionäre und wirtschaftlich Berechtigte bestehen. Diese greifen bei einer Schwelle von 3 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmrechte. Zudem schreiben die für börsenkotierte Unternehmen geltenden Rechnungslegungsstandards und Berichterstattungspflichten der SIX Swiss Exchange eine Offenlegungspflicht von Tochtergesellschaften vor, was bereits zu einer erhöhten Transparenz führt. Wenn nicht die vollständige Ausnahme für börsenkotierte Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften umgesetzt wird, so soll doch immerhin der Schwellenwert von mehr 75% auf mehr als 50% gesenkt werden, denn dem Halten einer Beteiligung von mehr als 50% wird die entsprechende gehaltene Gesellschaft von der Haltenden kontrolliert.
Felix Küng Manager Recht
felix.kueng@swissholdings.ch | +41 (0)31 356 68 64
Ständerat
24.088 Doppelbesteuerungsabkommen mit Ungarn
Empfehlung: SwissHoldings befürwortet die Ratifizierung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Ungarn. Das Abkommen verbessert die wirtschaftliche Zusammenarbeit, erhöht die Rechtssicherheit und entspricht internationalen Standards.
Auf der Agenda am 10. Juni 2025
Das Änderungsprotokoll zum DBA mit Ungarn setzt zentrale Elemente des BEPS-Mindeststandards um, darunter eine Anti-Missbrauchsregel sowie die Verpflichtung zu effektiven Verständigungsverfahren. Positiv hervorzuheben ist die vereinbarte Schiedsklausel: Sie stellt sicher, dass eine Doppelbesteuerung tatsächlich beseitigt wird – ein zentrales Anliegen für international tätige Unternehmen. Zudem akzeptiert Ungarn Verständigungslösungen auch nach Ablauf nationaler Fristen.
Der Bundesrat hat das Änderungsprotokoll zum DBA mit Ungarn unterzeichnet. In der Frühjahrssession 2025 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) einstimmig beantragt, die vom Nationalrat bereits gutgeheissene Änderung des Abkommens anzunehmen. Die parlamentarische Genehmigung steht somit kurz bevor.
SwissHoldings unterstützt die Anpassung des DBA an internationale Standards ausdrücklich. Die Einführung einer Schiedsklausel ist aus Sicht der Industrie besonders zu begrüssen, da sie Rechtssicherheit für grenzüberschreitend tätige Unternehmen schafft. Auch die unbefristete Umsetzung von Verständigungslösungen entspricht der wirtschaftlichen Praxis: Lieber eine späte Einigung als eine Doppelbesteuerung. Insgesamt stärkt das Protokoll den Standort Schweiz und verdient die Zustimmung von Bundesrat und Parlament.
Martin Hess Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
martin.hess@swissholdings.ch | +41 (0)78 805 04 95
25.031 Änderungsprotokoll zur Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Chile
Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt, dem Antrag der APK-S zu folgen, auf das Geschäft einzutreten und dem modernisierten Freihandelsabkommen mit Chile zuzustimmen.
Auf der Agenda am 11. Juni 2025
Das modernisierte Freihandelsabkommen mit Chile erweitert den sektoriellen Geltungsbereich erheblich, indem es nahezu alle Waren und Dienstleistungen – inklusive Finanzdienstleistungen – sowie Aspekte wie technischer Handel, öffentliches Beschaffungswesen, digitaler Handel und geistiges Eigentum abdeckt. Es garantiert eine nahezu vollständige Zollfreiheit (99,99 %) für Schweizer Exporte nach Chile und bringt die Verpflichtungen im Dienstleistungsbereich sowie beim Marktzugang auf den neuesten Stand. Zudem enthält es neue Kapitel zu nachhaltiger Entwicklung und kleinen und mittleren Unternehmen, die auf den aktuellen EFTA-Modellansätzen basieren.
Der Nationalrat hat das modernisierte Freihandelsabkommen mit Chile am 12. März 2025 gutgeheissen. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) hat ebenfalls die Annahme des Änderungsprotokolls beantragt.
SwissHoldings begrüsst die Modernisierung des Freihandelsabkommens mit Chile, da sie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung des Marktzugangs für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft beiträgt. Freihandelsabkommen mit Partnern ausserhalb der EU sind ein zentrales Instrument zur Vermeidung von Diskriminierung und zur Förderung der Aussenhandelsdiversifizierung. Das modernisierte Abkommen mit Chile schliesst wichtige Lücken des ursprünglichen Vertrags, insbesondere bei Finanzdienstleistungen, geistigem Eigentum, Handel und nachhaltiger Entwicklung sowie digitalem Handel, und schafft so mehr Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen im Vergleich zu anderen Handelspartnern wie der EU.
Denise Laufer Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
denise.laufer@swissholdings.ch | +41 (0)76 407 02 48
24.073 Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt auf die Vorlage des Bundesrats zur Ausgestaltung der 13. AHV-Rente als einmaljährlich geleistete 13. Rentenzahlung einzutreten und diese materiell zu genehmigen. Wir folgen damit den Entscheiden des Ständerats sowie der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats.
Auf der Agenda am 12. Juni 2025
Die Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente besteht aus drei Entwürfen. Der Entwurf 1 behandelt die Umsetzung der 13. Altersrente (eine 13. Monatsrente im Jahr), der Entwurf 2 behandelt die Finanzierung der 13. Altersrente und der Entwurf 3 behandelt den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Am 4. Dezember 2024 hatte der Ständerat die Vorlage beraten. Er war mit dem Vorschlag des Bundesrats zur Einführung der 13. AHV-Rente erstmals ausgerichtet im Jahr 2026 einverstanden. Die Frage der Finanzierung soll von der Ständeratskommission im Jahr 2025 behandelt werden. Wie der Ständerat in der Wintersession hat auch die Nationalratskommission die Vorlage zur Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente (24.073, Entwurf 1) in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Modalitäten und den Zeitpunkt der Ausbezahlung der 13. AHV-Rente erachtet die Kommission als vernünftig und pragmatisch. Die 13. AHV-Rente soll ab 2026 einmal jährlich jeweils im Dezember an die Personen ausbezahlt werden, die Anspruch auf eine Altersrente haben. Die 13. Rente hat keine Auswirkungen auf die Höhe der monatlichen Altersrenten und wird bei der Berechnung des Einkommens, das für die Gewährung von Ergänzungsleistungen massgeblich ist, nicht berücksichtigt.
Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession 2025 den Entwurf 1 zur Umsetzung der 13. AHV-Rente einstimmig angenommen. Die jährliche Auszahlung im Dezember ab 2026 wurde damit gesetzlich verankert. Die Finanzierung bleibt jedoch offen: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat am 4. April 2025 die Entwürfe 2 und 3 beraten und ein zweistufiges Finanzierungskonzept beschlossen. Dieses sieht eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,4 Prozentpunkte ab 2028 sowie eine schrittweise Anhebung der Mehrwertsteuer um bis zu 1 Prozentpunkt vor. Die SGK-S hat die beiden Entwürfe in der Gesamtabstimmung angenommen.
SwissHoldings begrüsst, dass:
- die Ausgestaltung als explizite 13. Monatsrente erfolgen soll;
- die Mehrausgaben der AHV ausschliesslich über die Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden soll;
- die Senkung des Bundesbeitrag im Zusammenhang mit der Finanzierung der 13. AHV-Rente von 20.2 auf 19.5 Prozent vorgesehen ist.
Gleichzeitig macht SwissHoldings darauf aufmerksam, dass mit Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung der Standort Schweiz durch die höhere Steuerbelastung an Attraktivität eingebüsst hat. Andere Standortfaktoren werden deshalb immer wichtiger. Lohnnebenkosten wie Lohnbeiträge an Sozialversicherungen, erhöhen die Lohnkosten des Standorts Schweiz und werden von den Arbeitgebern direkt auf die Löhne der Arbeitnehmer überwälzt (d.h. tiefere Löhne für hiesige Arbeitnehmer). Dies gilt für Arbeitnehmer- aber selbstverständlich auch für Arbeitgeberbeiträge. Die im internationalen Vergleich tiefen Lohnnebenkosten sind ein Standortvorteil der Schweiz, den es unbedingt zu bewahren gilt. Dazu hebt SwissHoldings die Wichtigkeit von Stabilität und Rechtssicherheit hervor, zu der auch stabile Lohnnebenkosten gehören.
Martin Hess Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
martin.hess@swissholdings.ch | +41 (0)78 805 04 95
25.3035 Kehrtwende in der Nachhaltigkeitsregulierung. Wirkung statt Verwaltung. Zieht auch der Bundesrat nach?
Empfehlung: SwissHoldings begrüsst eine fundierte Debatte zur Ausrichtung der Nachhaltigkeitsregulierung. Im Vordergrund sollen Wirksamkeit und internationale Anschlussfähigkeit stehen – nicht zusätzliche Bürokratie.
Auf der Agenda am 16. Juni 2025
Der Interpellant möchte vom Bundesrat wissen, ob dieser angesichts der jüngsten Entwicklungen in der EU – insbesondere der Omnibus-Verordnung vom 26. Februar 2025 zum Abbau überbordender Nachhaltigkeitsregulierung – ebenfalls Handlungsbedarf sieht. Er erkundigt sich, ob der Bundesrat die Ansicht teilt, dass auch die Schweizer Wirtschaft zunehmend unter administrativen Lasten leidet, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, und ob künftig wieder die Wirkung der Massnahmen statt bürokratischer Aufwand im Vordergrund stehen soll. Weiter fragt er, ob auf zusätzliche nationale Sonderregelungen (Swiss Finish) verzichtet werden soll, um Spielräume international zu nutzen und die Innovationskraft der Wirtschaft zu stärken. Schliesslich möchte er wissen, ob der Bundesrat bereit ist, einen Marschhalt in der Nachhaltigkeitsregulierung vorzunehmen, laufende Vorhaben zu überprüfen und bestehende Regelungen gezielt zu entschlacken.
Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 15.05.2025 festgehalten, dass er an einer ausgewogenen Nachhaltigkeitspolitik festhält, sich an internationalen Standards orientiert und unnötige Bürokratie vermeiden möchte. KMU werden bereits unterstützt. Anpassungen prüft der Bundesrat im Lichte der EU-Entwicklungen, ein Entscheid dazu folgt spätestens 2026.
In der Schweiz wurden Vorschriften zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht sowie zur Transparenz im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative eingeführt. Berücksichtigt man die Änderungen des Omnibus-Pakets, entspricht die Schweizer Regulierung dem EU-Ansatz und geht im Bereich der Kinderarbeit sogar darüber hinaus. Der Bundesrat prüft seit Längerem eine Weiterentwicklung dieser Regeln. Im Oktober 2023 führte er beispielsweise eine Vernehmlassung zur Ausweitung der Berichtspflichten durch. Die neue Konzernverantwortungsinitiative ist indes bereits vor ihrer Einreichung überholt, da sie sich eng an die ursprüngliche Version der CSDDD anlehnt, die nun von der Omnibus-Verordnung überarbeitet wird.
Das Ziel sicherzustellen, dass Nachhaltigkeit weiterhin breit in der Wirtschaft verankert ist, bleibt unbestritten. SwissHoldings unterstützt die vom Bundesrat in diesem Frühjahr kommunizierte Position, den laufenden Überprüfungsprozess auf EU-Ebene abzuwarten, bevor in der Schweiz endgültige Entscheidungen zur Weiterentwicklung der eigenen Regeln getroffen werden. Ein «Swiss Finish» würde Schweizer Unternehmen nämlich unnötig belasten und sie im internationalen Wettbewerb benachteiligen. Entscheidend ist eine praxistaugliche Regulierung, die nachhaltige Entwicklung fördert, ohne Unternehmen zu überfordern. Andernfalls drohen Rückzüge aus schwierigen Märkten oder der Abbruch von Geschäftsbeziehungen – das Gegenteil dessen, was erreicht werden soll.
Denise Laufer Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
denise.laufer@swissholdings.ch | +41 (0)76 407 02 48
24.082 Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft). Volksinitiative
Empfehlung: SwissHoldings empfiehlt der Mehrheitsmeinung der Kommission des Nationalrats zu folgen und diese äusserst schädliche Initiative möglichst rasch Volk und Ständen zur Ablehnung ohne Gegenvorschlag vorzulegen.
Auf der Agenda am 17. Juni 2025
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» verabschiedet. Er lehnt die Initiative der Jungsozialisten (JUSO) ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab. Die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» der Jungsozialistinnen und -sozialisten (JUSO) verlangt die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene. Die Steuer soll ab einem einmaligen Freibetrag von 50 Millionen Franken erhoben werden. Der Steuersatz soll 50 Prozent betragen. Der Ertrag aus dieser Steuer soll zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone fliessen und zweckgebunden für die «sozial gerechte Bekämpfung der Klimakrise» und den «dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden. Die Initiative sieht in der Übergangsbestimmung vor, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuern im Falle der Annahme der Initiative ab dem Zeitpunkt der Abstimmung gelten. Die Besteuerung müsste nach Inkrafttreten der ausführenden Erlasse rückwirkend zur Anwendung kommen.
Am 21. Januar 2025 beantragte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. In der Frühjahrssession 2025 folgte der Nationalrat diesem Antrag und sprach sich mit 132 zu 49 Stimmen bei 8 Enthaltungen gegen die Initiative aus. Am 25. März 2025 lehnte auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) die Initiative mit 11 zu 2 Stimmen ab und verzichtete auf einen Gegenvorschlag.
Die JUSO-Initiative schadet bereits jetzt dem Standort Schweiz. Zwar ist seit der Veröffentlichung der Botschaft des Bundesrates im Dezember 2024 klar, dass eine Wegzugssteuer rechtlich nicht in Frage kommt, trotzdem verhindert die Initiative schon heute Zuzüge in die Schweiz und schürt Rechtsunsicherheit. Die Annahme der Initiative hätte massive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz. Eine Steuer von 50 Prozent lässt jede familieninterne Nachfolgeplanung von mittelständischen Schweizer Familienunternehmen scheitern. Die Unternehmen müssten zwangsverkauft werden und gelangten häufig in ausländische Hände. Das Modell der über Generationen inhabergeführten mittelständischen Schweizer Unternehmung, deren Inhaber wichtige Steuerzahler sind, wäre tot. Neben mittelständischen Unternehmen wären auch viele international tätige Schweizer Konzerne betroffen. Von den Schweizer SwissHoldings-Mitgliedunternehmen ist knapp die Hälfte der Firmen ebenfalls betroffen, weshalb viele der Mitinhaber-Familien bereits heute entsprechende Vorkehrungen getroffen haben. Würden diese umgesetzt, hätte das für die Schweizer Volkswirtschaft wie auch die Finanzlage von Bund und Kantonen erhebliche Auswirkungen. Anstelle von Mehreinnahmen muss bei einer Annahme der Initiative mit Mindereinnahmen gerechnet werden. Soll das heutige Service Public-Niveau bei einem Ja zur Initiative beibehalten werden, müsste der Mittelstand aber auch die Schweizer KMU künftig deutlich höhere Steuerzahlungen leisten. Gemäss den Professoren Föllmi und Legge der HSG würde die Erbschafts- und Schenkungssteuer von 50 Prozent die Vermögensbildung im Inland deutlich mindern und die Eigentümerstruktur bei grossen Konzernen von heimischen zu ausländischen Investoren verlagern, die Kapitalkosten erhöhen und Investitionen mindern. Bei einem Ja” wird eine Verkaufswelle bei mittleren und grossen Familienunternehmen erwartet, wie auch einem starken Rückgang deren Investitionen und Mitarbeiterzahl. Die Ausdünnung bei mittleren und grossen KMUs könnte zu einer Polarisierung der Wirtschaft führen, mit einer Konzentration bei vielen kleinen Unternehmen und wenigen grossen Konzernen, und einer abnehmenden Bedeutung des Mittelstands. Die Initiative soll Volk und Ständen vorgelegt werden, und zwar ohne Gegenvorschlag. Eine Ablehnung an der Urne ist für den Wirtschaftsstandort zentral, da nur so mittelgrosse und multinationale Familienunternehmen erhalten werden und nicht ins Ausland verkauft werden.
Martin Hess Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
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