Sessionsrückblicke

Nationalrat

18.4282 Motion Français: Die Kartellgesetzrevision muss sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien berücksichtigen, um die Unzulässigkeit einer Wettbewerbsabrede zu beurteilen
Nach dem Ständerat stimmte auch der Nationalrat der Motion zu (mit 97 zu 88 Stimmen bei 4 Enthaltungen), die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Artikel 5 des Kartellgesetzes zu unterbreiten, die es ermöglicht, den Tatbestand der unzulässigen Wettbewerbsabrede unter Berücksichtigung sowohl qualitativer als auch quantitativer Kriterien zu bestimmen. SwissHoldings empfahl die Motion im Vorfeld zur Annahme und begrüsst entsprechend, dass beide Räte der Motion zugestimmt haben. Der Bundesrat hat nun zwei Jahre Zeit, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.

19.076 Zolltarifgesetz. Änderung (Aufhebung der Industriezölle)
Das Geschäft wurde abtraktandiert und auf die Herbstsession verschoben, damit die Vorlage gemeinsam mit der Motion 21.3602 “Schweizer Beteiligung am Grenzausgleichssystem der EU” beraten werden kann.

19.302 Kt. Iv. Jura: Mercosur-Abkommen. Ausklammerung der Agrarprodukte im Interesse der jurassischen Landwirtschaft
19.313 Kt. Iv. Genf: Referendum über das Freihandelsabkommen mit dem Mercosur
Die Standesinitiative Jura verlangte die Ausklammerung der Agrarprodukte aus dem Mercosur-Abkommen. Die Verhandlungen über dieses Abkommen sind in der Substanz seit zwei Jahren abgeschlossen, weshalb SwissHoldings das Nicht-Folge geben unterstützte. Der Nationalrat lehnte die Initiative 19.302 mit 108 zu 69 Stimmen bei 10 Enthaltungen klar ab.

Die Standesinitiative Genf verlangte, dass das Freihandelsabkommen mit dem Mercosur dem fakultativen Referendum unterstellt werden soll. Wie SwissHoldings erachtete auch das Parlament die Referendumsmöglichkeit bei Freihandelsabkommen als wichtig und richtig und unterstützte die bundesrätliche Praxis. Der Forderung dieser Standesinitiativen wird demnach schon heute nachgekommen und ist deshalb obsolet. Die Ablehnung der Initiative 19.313 war mit 110 zu 67 Stimmen bei 8 Enthaltungen ebenfalls deutlich.

Aktuelle Debatte: Beziehungen zwischen Schweiz und der EU
21.3622 Dringliche Interpellation: Sozialdemokratische Fraktion: Europa gibt es ein Konzept?
21.3623 Dringliche Interpellation: Grünliberale Fraktion: Wie will der Bundesrat eine stabile und verlässliche Beziehung zur EU in Zukunft sicherstellen?
21.3624 Dringliche Interpellation: Grüne Fraktion: Rahmenabkommen: Wie weiter nach dem unnötigen Verhandlungsabbruch
21.3625 Dringliche Interpellation: Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP: Wie weiter nach dem Insta-Verhandlungsabbruch?
21.3626 Dringliche Interpellation: Fraktion der Schweizerischen Volkspartei: Klärungen zum institutionellen Abkommen
21.3516 Interpellation: FDP – Liberale Fraktion: Sicherung des bilateralen Weges. Interessen der Departemente?
Nachdem alle Fraktionen Interpellationen (mehrheitlich dringliche Interpellationen) zum Abbruch der Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen mit der EU durch den Bundesrat eingereicht haben, wurde kurzfristig eine Debatte zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU ins Programm der Sommersession 2021 des Nationalrates aufgenommen.

Im Rahmen der Debatte zeigten sich alle Fraktionen ausser jener der SVP besorgt über den Abbruch der Verhandlungen. Aus Sicht der FDP müsse der Bundesrat nun Lösungen aufzeigen, wie die bilateralen Beziehungen zur EU weitergeführt werden können. Die Schweiz sei auf den Binnenmarkt angewiesen. Ansonsten werde der Standort Schweiz schon bald darunter leiden. Die Mitte gab zu bedenken, dass die Konsequenzen des Abbruchs noch nicht abschliessend einschätzbar sind. Es sei aber bereits heute schon klar, dass der Status quo keine mittel- und langfristige Option sei. SP, GLP und Grüne drängen auf eine enge Beziehung mit der EU und regen an, einen EWR-Beitritt oder gar eine EU-Mitgliedschaft zu prüfen.

Bundesrat Ignazio Cassis verteidigt den Entscheid des Bundesrates und betont, dass die roten Linien im Bereich des Lohnschutzes und der Unionsbürgerrichtlinien von Anfang an klar waren und die EU in diesem Bereich nicht bereit war die notwendigen Eingeständnisse zu machen. Der Abbruch der Verhandlungen war die logische Konsequenz daraus. Hinsichtlich den Details zu den Verhandlungen verweist er auf den Bericht vom 26. Mai 2021. Es wird wiederholt, dass der Bundesrat den bilateralen Weg fortsetzen will, aber die Zukunft der Beziehungen selbstverständlich auch von der Positionsnahme der EU abhängt.

Ständerat

17.3760 Mo. Nationalrat (Feller). Unmittelbarer Haftungsanspruch gewöhnlicher Gläubiger gegenüber der Geschäftsleitung eines Unternehmens, das ihnen Schaden verursacht Mo. Conseil
Die Motion Feller wollte den Bundesrat damit beauftragen, «eine Änderung des Obligationenrechts (insbesondere von Art. 754) vorzuschlagen, damit gewöhnlichen Gläubigern ein unmittelbarer Haftungsanspruch gegenüber der Geschäftsleitung eines Unternehmens eingeräumt wird, das ihnen durch Verletzung seiner Pflichten Schaden verursacht.». SwissHoldings hat diese Motion bekämpft und begrüsst, dass der Ständerat nun, anders als noch der Nationalrat, die Motion abgelehnt hat.

20.026 Zivilprozessordnung. Änderung
Der Ständerat hat die Revision der Zivilprozessordnung in dieser Session durchberaten. Hier stand aus Sicht des Verbands die Bestimmung zum Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristen im Zentrum. Der Bundesrat hatte eine sinnvolle Kompromissbestimmung in der Botschaft vorgeschlagen, die einen Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristen ermöglicht. Die Bestimmung geht auf die parlamentarische Initiative Markwalder 15.409 zurück. Der Ständerat hat sich zwar ebenfalls für einen Berufsgeheimnisschutz ausgesprochen – was wir begrüssen – aber die Version des Bundesrats in problematischer Weise abgeändert und weiter eingeschränkt (mit 28 zu 13 Stimmen), was wir bedauern.

18.4327 Motion: Negativzinsen der SNB in die AHV
Die Motion von NR Heer zielt darauf ab, dass die AHV zulasten des Bundes einen Anteil am SNB-Gewinn erhalten soll. Der Bundesanteil soll im Umfang der erhobenen Negativzinsen vermindert werden.

In dieser Sommersession hat der Ständerat die Motion mit 18 zu 27 Stimmen abgelehnt und folgt damit dem Antrag des Bundesrates. SwissHoldings begrüsst diesen Entscheid des Ständerates. Das Thema ist damit allerdings noch nicht vom Tisch, da die Nutzung der Erträge aus den Negativzinsen für die AHV auch im Rahmen der Beratung der AHV Revision in dieser Session vom Nationalrat wieder aufgenommen worden ist. Zudem hat die WAK-NR eine parlamentarische Initiative (20.432) initiiert, die ebenfalls die Zuweisung der Negativzinsen an die AHV verlangt.

Beide Räte

09.503 Pa. Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen
Nach dem Nationalrat beschloss am 2. Juni 2021 auch der Ständerat die Abschaffung der Emissionsabgabe (vgl. hierzu SwissHoldings-Medienmitteilung). Den entsprechenden Gesetzestext nahmen die Räte heute in den Schlussabstimmungen an. Für SwissHoldings ist dies ein positiver Entscheid zum richtigen Zeitpunkt.

Eine Abgabe auf der Emission von Eigenkapital ist volkswirtschaftlich schädlich und insbesondere in Wirtschaftskrisen klar kontraproduktiv. Der Beschluss zur Abschaffung dieser Steuer war deshalb längst überfällig und wird von der Wirtschaft klar begrüsst. Die SP hat jedoch bereits das Referendum angekündigt. Eine Volksabstimmung ist damit wahrscheinlich.

20.079  Verrechnungssteuergesetz. Änderung (Too-big-to-fail-Instrumente)
Wie zuvor der Nationalrat, stimmte im ersten Mittwoch der Session auch der Ständerat einstimmig der Vorlage zu. Die Gesetzesanpassung wurde in den heutigen Schlussabstimmungen von beiden Räten klar angenommen. Damit ist es beschlossene Sache, dass Zinsen auf sogenannten “Too-big-to-fail”-Instrumenten (TBTF) von Banken weitere fünf Jahre lang von der Verrechnungssteuer ausgenommen werden. Die temporäre Ausnahme von TBTF-Obligationenzinsen von der Verrechnungssteuer ist nötig, um die Finanzmarktstabilität im Krisenfall sicherzustellen. Die Fristverlängerung von fünf Jahren ist eher grosszügig bemessen, aber aus Sicht der SwissHoldings-Mitgliedunternehmen akzeptabel. Bis Ende 2026 sollte die allgemeine Revision der Verrechnungssteuer genehmigt und vom Bundesrat in Kraft gesetzt worden sein.

Diese Revision wird die Attraktivität sämtlicher Schweizer Obligationen (von Bund, Kantonen und Unternehmen) für internationale Investoren markant erhöhen. Ab diesem Zeitpunkt ist die vorliegende temporäre Ausnahmeregelung für TBTF-Obligationen nicht mehr nötig. Die Vorlage geht nun an den Ständerat, wobei diese dort unbestritten sein dürfte.

20.085  Doppelbesteuerung. Abkommen mit Liechtenstein
20.086  Doppelbesteuerung. Abkommen mit Malta
20.087  Doppelbesteuerung. Abkommen mit Zypern
Nachdem der Ständerat den drei Änderungsprotokollen bereits in der Frühjahrssession zugestimmt hatte, nahm sie auch der Nationalrat während der ersten Woche an. In den heutigen Schlussabstimmungen wurden die drei Vorlagen ebenfalls angenommen. Diese Entscheide sind erfreulich.

SwissHoldings setzt sich seit Jahren dafür ein, dass die Schweiz in sämtlichen ihrer Doppelbesteuerungsabkommen den BEPS-Minimumstandard umsetzt. Entsprechend begrüsst SwissHoldings die heute beschlossenen Anpassungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein, Malta und Zypern an den Minimumstandard.

20.082  Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich. Bundesgesetz
Gemäss dem Parlament sollen die Verfahren bei Doppelbesteuerungen effizienter werden; die Teilrevision des entsprechenden Doppelbesteuerungsgesetzes nahmen die Räte in den Schlussabstimmungen heute deutlich an.

Mit der Revision wird sichergestellt, dass auch künftig die Verständigungsverfahren rechtssicher durchgeführt werden können. SwissHoldings begrüsst die heute verabschiedete Totalrevision des Bundesgesetzes über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Für unsere Mitgliedunternehmen ist es wichtig, dass die zur Beseitigung von Doppelbesteuerungen bestehenden Verständigungsverfahren zwischen dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF und ausländischen Steuerbehörden zügig und effektiv durchgeführt werden und keine innerstaatlichen Hindernisse bestehen.

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