Der Bundesrat veröffentlichte heute seine Botschaft zur Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Damit erfolgt der Startschuss zur eng getakteten parlamentarischen Beratung. Noch dieses Jahr muss die Vorlage von den eidgenössischen Räten behandelt werden, damit die Vorlage nach der obligatorischen Volksabstimmung im Juni 2023 auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.
Heute Vormittag präsentierte der Bundesrat den Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft). Inhaltlich sehen die Pläne des Bundesrats vor, dass die Zusatzeinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung zu 75 Prozent den Kantonen zukommen sollen. Diese können über deren Verwendung souverän entscheiden. Die übrigen 25 Prozent gehen an den Bund, der sie für Standortfördermassnahmen etc. verwenden soll.
SwissHoldings begrüsst den heute präsentierten Entwurf grundsätzlich. Wir sind jedoch der klaren Auffassung, dass die aufgrund der neuen Mindeststeuersätzen gewonnen Mittel ganz an die Kantone zurückfliessen sollen. Um die wirtschaftliche Attraktivität für die Unternehmen zu wahren, und auch um die hohen Steuereinnahmen des Bundes in der Höhe von rund 12 Milliarden Franken sicherzustellen, brauchen die Kantone diese Mittel.
Weiteres Vorgehen
SwissHoldings wird die Position der multinationalen Schweizer Industrie- und Dienstleistungsunternehmen nächsten Montag an den Anhörungen in den beiden vorberatenden Wirtschaftskommissionen des National- und Ständerats vertreten. Anschliessend wird sich der Ständerat mit der Vorlage befassen, die erste Lesung erfolgt während der Herbstsession (12.- 30. Sept.). Die Lesung im Zweitrat sowie die allfällige Differenzbereinigung ist für die Wintersession (28. Nov. – 26. Dez.) vorgesehen. Die parlamentarische Beratung wird somit bereits in diesem Jahr abgeschlossen und von SwissHoldings inhaltlich eng begleitet werden. Die obligatorische Volksabstimmung zur Anpassung der Bundesverfassung wird im Juni 2023 stattfinden.
Parallel zur Verfassungsabstimmung treibt der Bundesrat die Arbeiten zum Erlass der bundesrätlichen Verordnung zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung voran. Die entsprechende Vernehmlassung dürfte im August eröffnet werden. Wird die Verfassungsanpassung von den Schweizer Stimmbürgern genehmigt, dürfte die (definitive) Bundesratsverordnung in der zweiten Hälfte 2023 erlassen und auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden.
Weitere Informationen zum OECD-Digitalbesteuerungsprojekt finden Sie im SwissHoldings Dossier OECD-Digitalbesteuerungsprojekt.
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