Die geltenden Schweizer Steuerregime stehen seit vielen Jahren in der Kritik. Im Rahmen des BEPSProjekts von OECD und G-20 werden diese derzeit zusammen mit den Regimen anderer Staaten einer Prüfung unterzogen. Auch wenn die Prüfung dieser Steuerregime noch nicht abgeschlossen ist, steht heute schon fest, dass die Schweizer Regime gegen die im internationalen Steuerwettbewerb geltenden Standards verstossen und die OECD / G-20 deren Abschaffung verlangen wird. Vor diesem Hintergrund hat sich die Schweiz im Oktober 2014 gegenüber der EU verpflichtet, die Abschaffung der kritisierten Regime in die Wege zu leiten. Damit wurde der langjährige Disput über die Unternehmensbesteuerung mit der EU beigelegt. Aus Sicht von SwissHoldings wäre es folgenschwer, wenn die Schweiz an den Regimen festhalten würde. Dies würde unweigerlich zu Sanktionen gegen die Schweiz führen, welche die stark auf das Auslandgeschäft ausgerichtete Schweizer Wirtschaft erheblich beeinträchtigen und faktisch von den internationalen Märkten ausschliessen würde. SwissHoldings begrüsst deshalb die Bemühungen von Bundesrat und Finanzdepartement, mit der USR III das geltende Unternehmenssteuerrecht an die internationalen Standards anzupassen und den Unternehmen damit wieder Rechts- und Planungssicherheit zu bieten.