Eva Frehner

Head of Group Tax
Sulzer

Am 25. September steht die Abstimmung zur Verrechnungssteuerreform an. Sie will einen Teil der Verrechnungssteuer, nämlich den auf Obligationszinsen, abschaffen. Während sie für Unternehmen zu keinen Steuereinsparungen führt, ist für SwissHoldings klar: die veraltete und nutzlos gewordene Steuer braucht ein Update. Wir haben unserer Leiterin der Fachgruppe Swiss Taxation und Steuerchefin bei Sulzer, Eva Frehner, drei Fragen zur Abstimmungsvorlage gestellt. Ihre Antworten machen klar, welche Probleme die Reform behebt und was die direkten Auswirkungen einer Annahme auf Unternehmensseite wären.

Liebe Frau Frehner, was bedeutet die Verrechnungssteuer für internationale Unternehmen?
«Unsere Unternehmen geben Obligationen aus, um beispielsweise Innovation, Wachstum oder Nachhaltigkeitsbestrebungen zu finanzieren. Sie zahlen den Investoren, die diese Obligationen kaufen, Zinsen. Auf Schweizer Obligationen werden von den Zinsen 35% Verrechnungssteuer direkt abgezogen. Die Investoren erhalten entsprechend lediglich 65% des Zinses. Der Rest kann nach der korrekten Deklaration in der Steuererklärung theoretisch zurückgefordert werden. Die Realität sieht aber anders aus: Für ausländische Investoren ist die Rückforderung oft nicht oder nur teilweise möglich. Für Schweizer institutionelle Anleger (z.B. unsere Pensionskassen) ist die Rückforderung administrativ aufwändig und dauert teilweise mehrere Jahre. Aus diesen Gründen sind Schweizer Obligationen weniger attraktiv als ausländische Obligationen ohne Verrechnungssteuer. Investoren kaufen also lieber ausländische Obligationen. Das bedeutet für Unternehmen im Umkehrschluss, dass wir in der Schweiz häufig nicht ausreichend Investoren finden. So müssen wir, besonders bei grösseren Summen, die Obligationen im Ausland ausgeben.»

Warum ist dies ein Problem?
«Ich gehöre nun bereits zur dritten Generation Steuerchefs, die sich über diese Steuer ärgert. Die Ausgabe von Obligationen im Ausland verlangt eine Finanzierungsgesellschaft und entsprechende Arbeitsplätze im Ausland. Dies ist aus zwei Gründen nicht ideal:

  1. Finanzierungsgesellschaften im Ausland sind aus organisatorischer Sicht weniger sinnvoll. Die Stellen im Ausland arbeiten eng mit den Steuer- und Buchhaltungsabteilungen am Hauptsitz in der Schweiz zusammen. Es würde entsprechend mehr Sinn machen, wenn diese in der Schweiz wären. Das wäre auch für die Schweiz interessant, denn es handelt sich um hochqualifizierte Arbeitsplätze.
  2. Die Gesellschaften im Ausland müssen gepflegt werden und binden Ressourcen. Das heisst: man muss Vorstandssitzungen organisieren, Bilanz und Erfolgsrechnung erstellen, diese von Wirtschaftsprüfern prüfen lassen, Meldungen ans Handelsregisteramt machen und so weiter. Das kostet alles Geld.
“Ich gehöre nun bereits zur dritten Generation Steuerchefs, die sich über diese Steuer ärgert.”

Es kommt hinzu, dass Mittel aus ausländischen Obligationen nur in beschränktem Umfang zur Finanzierung von Innovationen oder Wachstum in der Schweiz verwendet werden dürfen. Die Verrechnungssteuer erschwert somit die Finanzierung von Investitionen im Inland. Zusammengefasst: Schweizer Grossunternehmen möchten ihre Obligationen grundsätzlich lieber in der Schweiz ausgeben, was die Verrechnungssteuer aktuell jedoch verunmöglicht.»

Welche Konsequenzen hätte die Annahme der Reform auf Unternehmensseite?
«Ohne Verrechnungssteuer werden Schweizer Obligationen für ausländische Investoren attraktiv. Dadurch wird ermöglicht, dass multinationale Unternehmen vermehrt Obligationen in der Schweiz ausgeben können. Das hat zur Folge, dass die Arbeitsplätze in den Finanzierungsgesellschaften in die Schweiz zurückgebracht werden können. Zudem werden Kosten gespart, da die ausländischen Gesellschaften nicht weiter aufrechterhalten werden müssen. Diese Gelder können sinnvoller investiert werden. Zusätzlich kommt das gesamte Geschäft rund um die Ausgabe von Obligationen zurück in die Schweiz. Dies umfasst Aufträge für Berater, Anwälte, Treuhänder und Wirtschaftsprüfer sowie verstärkte Zusammenarbeit mit Schweizer Banken. Der genaue Umfang dieser Dienstleistungen hängt von der Höhe der ausgegebenen Obligationen ab – wir sprechen hier aber von Aufträgen in Millionenhöhe pro emittierter Obligation

Die Reform schafft sehr zielgerichtet ein unnötiges Hindernis ab und erleichtert Unternehmen in der Schweiz zu wachsen. Deshalb setzt sich SwissHoldings für ein JA zum Update der Verrechnungssteuer ein.

 

Weitere Informationen zur Verrechnungssteuer finden Sie im SwissHoldings  Dossier Verrechnungssteuerreform

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